Schloss Puchenau,
 

 

eccontis informiert – Nr. 6 vom 17. Februar 2012

 

 

Kapitalbesteuerung
 

Mehrmals wurde sie verschoben, nun tritt die Neuregelung der Kapitalbesteuerung in Kraft und auch Vermögenszuwächse von Wertpapieren, die sich in Privatvermögen befinden unterliegen der 25%igen Kapitalertragsteuer.


Die neue Vermögenszuwachssteuer tritt nun endgültig mit 1. April 2012 in Kraft. Wertsteigerungen von Einkünften aus Kapitalvermögen unterliegen dann dem 25%igen Kapitalertragsteuerabzug. Für nach dem 31. Dezember 2010 erworbene Aktien und Investmentfondsanteile („Neubestand“) gilt bei Verkauf nach dem 1. April 2012 bereits die 25%ige Kapitalertragsteuer.


Für den „Altbestand“ (Kauf vor dem 1. Jänner 2011) gilt nach Ablauf der einjährigen Spekulationsfrist immer noch die Steuerfreiheit. Für nach dem 30. September 2011 erworbene Wertpapiere tritt bei Verkäufen nach dem 1. April 2012 ebenfalls der neue 25%ige Kapitalertragsteuerabzug in Kraft. Der „Altbestand“ mit Steuerfreiheit nach Ablauf der einjährigen Spekulationsfrist gilt für Anschaffungen bis 30. September 2011.


Nachdem die Neuregelung sowohl für im Privat- als auch im Betriebsvermögen gehaltene Wertpapiere gilt, besteht in der Besteuerung kein Unterschied mehr. Der Vorteil der Steuerfreiheit von im Privatvermögen gehaltenen Wertpapieren ist nach Ablauf der einjährigen Spekulationsfrist damit nicht mehr gegeben.

 

 

 

 

Medieninhaber und Herausgeber: eccontis treuhand gmbh wirtschaftsprüfungs- und steuerberatungsgesellschaft

 

 

 

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