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Kapitalbesteuerung
Mehrmals wurde sie verschoben, nun tritt
die Neuregelung der Kapitalbesteuerung in Kraft und auch
Vermögenszuwächse von Wertpapieren, die sich in Privatvermögen
befinden unterliegen der 25%igen Kapitalertragsteuer.
Die neue Vermögenszuwachssteuer tritt nun endgültig mit 1. April 2012
in Kraft. Wertsteigerungen von Einkünften aus Kapitalvermögen
unterliegen dann dem 25%igen Kapitalertragsteuerabzug. Für nach dem
31. Dezember 2010 erworbene Aktien und Investmentfondsanteile
(„Neubestand“) gilt bei Verkauf nach dem 1. April 2012 bereits die
25%ige Kapitalertragsteuer.
Für den „Altbestand“ (Kauf vor dem 1. Jänner 2011) gilt nach Ablauf
der einjährigen Spekulationsfrist immer noch die Steuerfreiheit. Für
nach dem 30. September 2011 erworbene Wertpapiere tritt bei Verkäufen
nach dem 1. April 2012 ebenfalls der neue 25%ige
Kapitalertragsteuerabzug in Kraft. Der „Altbestand“ mit Steuerfreiheit
nach Ablauf der einjährigen Spekulationsfrist gilt für Anschaffungen
bis 30. September 2011.
Nachdem die Neuregelung sowohl für im Privat- als auch im
Betriebsvermögen gehaltene Wertpapiere gilt, besteht in der
Besteuerung kein Unterschied mehr. Der Vorteil der Steuerfreiheit von
im Privatvermögen gehaltenen Wertpapieren ist nach Ablauf der
einjährigen Spekulationsfrist damit nicht mehr gegeben.
Medieninhaber und Herausgeber: eccontis treuhand gmbh
wirtschaftsprüfungs- und steuerberatungsgesellschaft
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