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STEUERLICHE BEHANDLUNG VON PHOTOVOLTAIKANLAGEN

Was muss eine Privatperson steuerlich beachten, die sich für eine Photovoltaikanlage ent­schieden hat? Da die Finanzverwaltung in den letzten Jahren die steuerliche Beurteilung mehrmals geändert hat, fassen wir den aktuellen Stand wie folgt zusammen.

 

Zu­nächst einmal muss man unterscheiden, ob es sich um Voll- oder Überschusseinspeisung oder einen Inselbetrieb handelt.

 

1. VOLLEINSPEISUNG

 

Bei der Volleinspeisung wird der gesamte von der Photovoltaikanlage erzeugte Strom in das Orts­netz eingespeist, während die für die Privatnutzung benötigte Energie vollständig zugekauft wird.

 

Ertragsteuerliche Beurteilung

In...

STEUERLICHE BEURTEILUNG EINES BETRIEBSFESTES

Für Betriebsfeste gilt, dass Ausgaben für die Bewirtung von Geschäftsfreunden grundsätzlich steuerlich nicht abzugsfähig sind. Werden aber gewisse Voraussetzungen beachtet, können die Bewirtungskosten teilweise oder zur Gänze berücksichtigt werden.

 

Teilweise steuerlich abzugsfähig

In welchem Ausmaß die Kosten für die Bewirtung von Geschäftsfreunden abzugsfähig sind, hängt von der jeweiligen Repräsentationskomponente ab. Fallen Bewirtungsaufwendungen an, bei denen die Repräsentationskomponente (insbesondere die Förderung des gesellschaftlichen An­sehens) untergeordnet ist, so sind diese Kosten nach Ansicht der Finanzverwaltung zur Hälfte abzugsfähig.

 

Das...

QUELLENSTEUER RÜCKERSTATTUNG

Bei der Auszahlung von Dividenden ausländischer Wertpapiere kommt es neben der öster­reichischen Kapitalertragsteuer (KESt) zumeist auch zu einem Abzug ausländischer Quellen­steuer. Diese Doppelbesteuerung kann entweder durch Anrechnung der ausländischen Quellen­steuer auf die inländische KESt durch die Depotbank und/oder durch einen Antrag auf Steuerrückerstattung im Ausland beseitigt werden.

 

Liegen Wertpapiere auf einem österreichischen Bankdepot, so hat die inländische Bank im Falle ausgeschütteter Dividenden KESt in Höhe von 27,5 % (bis 31.12.2015: 25 %) einzubehalten - auch...

ABGRENZUNG GEWERBLICHER GRUNDSTÜCKSHÄNDLER

Die Grenzen zwischen gelegentlichen Immobilienveräußerungen und gewerblichem Grund­stückshandel sind fließend. Im Hinblick auf die ertragsteuerlichen Konsequenzen ist eine fachkundige Beurteilung jedenfalls ratsam.

 

In der Regel unterliegen Gewinne aus der Veräußerung von Grundstücken der Einkommensteuer. Entscheidend ist in diesem Zusammenhang oftmals die Frage, ob „private Grundstücksveräußer­ungen“ vorliegen, auf die der 30 %ige Sondersteuersatz anzuwenden ist, oder ob bereits ge­werbliche Einkünfte erzielt werden, die mit dem bis zu 55 %igen Einkommensteuertarif zu be­steuern sind.

 

Das Gesetz nimmt Gewerblichkeit...

KLEINUNTERNEHMER UND UMSATZSTEUER

Die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer im Umsatzsteuergesetz ist als Erleichterung für Unter­nehmer mit niedrigen Umsätzen gedacht. Doch muss dies nicht immer zu deren Vorteil sein. Der nachfolgende Überblick soll zeigen, was man als Kleinunternehmer beachten sollte und in welche Fallen man tappen kann.
 

Grundsätzlich unterliegt jeder Unternehmer mit seinen Warenlieferungen und Dienstleistungen der Umsatzsteuer. Allerdings sieht der Gesetzgeber für bestimmte Umsätze Steuerbefreiungen vor, wo­­bei sogenannte „echte" und „unechte" Steuerbefreiungen zu unterschieden sind. Während die „echte" Steuerbefreiung...

CROWDFUNDING – WAS IST DAS?

Seit 01.09.2015 ist das Alternativfinanzierungsgesetz (in der Folge AltFG) in Kraft. Es regelt die Finanzierung durch alterna­tive Finanzinstrumente. Damit sollen den Betreibern von Pro­jekten und kleinen und mitt­leren Unter­nehmen (nach EU-KMU-Definition gemäß Empfehlung 2003/361/EG) zusätzlich oder anstatt herkömmlicher Fin­anzierungsformen wie etwa Bank­darlehen neue Finanzierungsmöglichkeiten erschlossen werden. Das AltFG soll in der Start-up-Phase oder beim Ex­pandieren eines Unternehmens eine einfache, kostengünstige Unterneh­mens­­finanzierung ermög­lichen.

 

Beim „Crowdfunding“ beteiligt sich eine Vielzahl von Geldgebern mit Geldbeträgen an einem Unter­nehmen oder...

JUBILÄUMSGESCHENKE UND SV-PFLICHT

Unter bestimmten Voraussetzungen haben Mitarbeiter Ansprüche auf Jubiläumsgeschenke. Seit 01.01.2016 hat sich die sozialversicherungsrechtliche Behandlung solcher Zuwendungen geändert.

 

Jubiläumsgeschenke sind Remunerationen oder Sachzuwendungen, die zu bestimmten Anlass­fällen an Mitarbeiter ausgezahlt oder übergeben werden. Dabei unterscheidet man zwischen Be­triebs­zugehörigkeitsjubiläen (Dauer der Beschäftigung des Mitarbeiters bei einem Arbeitgeber) und Firmenbestandsjubiläen (Bestand des Betriebes über einen bestimmten Zeitraum).

 

Befreiung von Sozialversicherung

Gewährt ein Dienstgeber Jubiläumsgeschenke (dh eine Sachzuwendung) aus Anlass eines Dienst- oder Firmenjubiläums, so ist seit 01.01.2016 bis zu einer...

ERSTE SCHEINUNTERNEHMEN IN DER BMF-LISTE

Mit 01.01.2016 wurde eine Grundlage geschaffen, um sogenannte Scheinunternehmen aus dem Geschäftsverkehr zu ziehen. Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) führt zu diesem Zweck eine Liste von Scheinunternehmen, in der bereits erste Einträge aufscheinen.

 

Wer mit Scheinunternehmen Geschäfte abschließt, sollte beachten, dass er als Bürge und Zahler in Haftung genommen werden kann. Um dem zu entgehen, sollte vor jeder Auftragsvergabe das Firmenbuch und die Scheinunternehmer-Liste überprüft werden. Zusätzlich sollte diese Über­prüfung dokumentiert werden, damit ein nachträglicher Nachweis...

STIFTEN VON LIEGENSCHAFTEN

Aufgrund der seit 01.01.2016 in Kraft getretenen Neuregelung des Grunderwerbsteuer­gesetzes unterliegen auch Zuwendungen von Liegenschaften an die Privatstiftung umfass­enden Änderungen.

 

Gemäß dem Stiftungseingangssteuergesetz ist auf unentgeltliche Zuwendungen an eine inländische privatrechtliche Stiftung eine Stiftungseingangssteuer in Höhe von 2,5 % zu entrichten, sofern eine entsprechende Offenlegung bei den Finanzbehörden vorliegt. Zuwendungen von Liegenschaften unterliegen zwar nicht der Stiftungseingangssteuer, jedoch im Zusammenhang mit der Grunder­werb­steuer einem Stiftungseingangssteueräquivalent in Höhe von 2,5 % für unentgeltliche und teilentgeltliche Zuwendungen.

 

Bei entgeltlichen...

BEHANDLUNG VON BEWIRTUNGSSPESEN

Regelmäßig fallen im Rahmen der unternehmerischen Tätigkeit Bewirtungsspesen unter­schied­lichster Art an. Damit einhergehend stellt sich für den Unternehmer die Frage, ob die angefallenen Aufwendungen steuermindernd abgesetzt werden können, da das Gesetz zwischen vollständig abzugsfähigen, teilweise abzugsfähigen und nichtabzugsfähigen Bewirtungskosten unterscheidet.

 

Der Begriff der Bewirtungsspesen bezieht sich aus steuerlicher Sicht nicht nur auf

  • Geschäftsessen (sowohl im Betrieb als auch außerhalb), sondern auch auf
  • Übernahme der Hotelkosten des Gastes sowie
  • Kosten der Beherbergung des Gastes im (angemieteten) (Gäste)Haus des Gastgebers (Wohnung,...