Was muss eine Privatperson steuerlich beachten, die sich für eine Photovoltaikanlage entschieden hat? Da die Finanzverwaltung in den letzten Jahren die steuerliche Beurteilung mehrmals geändert hat, fassen wir den aktuellen Stand wie folgt zusammen.
Zunächst einmal muss man unterscheiden, ob es sich um Voll- oder Überschusseinspeisung oder einen Inselbetrieb handelt.
1. VOLLEINSPEISUNG
Bei der Volleinspeisung wird der gesamte von der Photovoltaikanlage erzeugte Strom in das Ortsnetz eingespeist, während die für die Privatnutzung benötigte Energie vollständig zugekauft wird.
Ertragsteuerliche Beurteilung
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