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NEUE DREIECKS- REGELUNGEN AB 01.01.2023

2023 werden die umsatzsteuerlichen Dreiecksgeschäftsregeln erweitert. Sie sind dann auch innerhalb eines Reihengeschäfts mit mehr als drei Unternehmern anwendbar.

 

Ein Dreiecksgeschäft ist ein Sonderfall des Reihengeschäftes und liegt dann vor, wenn drei Unternehmer in drei verschiedenen Mitgliedstaaten Geschäfte über die gleiche Ware abschließen und diese unmittelbar vom ersten Unternehmer an den letzten Abnehmer gelangt.

 

Beispiel

Der deutsche Händler D bestellt Ware beim österreichischen Großhändler Ö, der diese Ware von der italienischen Fabrik I bezieht. I versendet die Ware...

STEUERTIPPS ZUM JAHRESWECHSEL – TEIL 2

Nicht nur für Unternehmer, sondern auf für Arbeitnehmer gibt es Möglichkeiten die Steuer­last 2022 noch zu senken.

 

Werbungskosten

Was für Unternehmer die Betriebsausgaben sind, sind für nichtselbständig Erwerbstätige die Werbungs­kosten. Wer in seiner Arbeitnehmerveranlagung Ausgaben für Fortbildung, Fach­literatur, Arbeits- oder Kommunikationsmittel, doppelte Haushaltsführung etc steuermindernd geltend machen möchte, sollte darauf achten, dass die entsprechenden Zahlungen auch tatsächlich noch vor dem 31. Dezember getätigt werden. Wie bei der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung gilt auch hier: Wer Ausgaben vorzieht, kommt früher...

STEUERTIPPS ZUM JAHRESWECHSEL – TEIL 1

Unabhängig von den vielen Sonderthemen in den letzten Jahren gibt es zum Jahreswechsel einige Anregungen zur Steueroptimierung für Unternehmer. Gegebenenfalls kann damit die Steuer­last 2022 noch ver­mindert werden.

 

Verschiebung von Einnahmen und Ausgaben

Unternehmer, die ihren Gewinn mittels Einnahmen-Ausgaben-Rechnung bzw Überschussrech­nung ermitteln, haben ein einfaches Mittel zur Hand, ihren steuerlich relevanten Gewinn zu beein­flussen. Da es im Regelfall auf den Zu- bzw Abfluss von Zahlungen ankommt, kann durch vorge­zogene Zahlungen, Vorauszahlungen oder verschobene Einnahmen das Ergebnis entsprechend...

ENERGIEKOSTENZUSCHUSS-RICHTLINIE VERÖFFENTLICHT

Die EU-Kommission hat die gesetzlichen Grundlagen für den Energiekostenzuschuss genehmigt, sodass das Unternehmens-Energiekostenzuschussgesetz in Kraft getreten

 

Die Energiekostenzuschuss-Richtlinien, die die Details über Förderbedingungen und Antragsverfahren des Energiekostenzuschusses regelt, wurde auf der Homepage der AWS veröffentlicht (Link zur Energiekostenzuschuss-Richtlinie). Laut AWS werden die ersten Zeitslots für die Antragstellung demnächst vergeben.

 

Darüber hinaus wurde auf der AWS-Homepage eine umfassend ergänzte Version des Fragenkatalogs zum Energiekostenzuschuss (Stand 28.11.2022) veröffentlicht (Link zu den FAQs_Energiekostenzuschuss). 

 

 

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LOHNNEBENKOSTEN- SENKUNG 2023 UND 2024

Durch das gesetzliche Teuerungs-Entlastungspaket Teil II wird die Möglichkeit geschaffen, den Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds (DB) in den Kalenderjahren 2023 und 2024 von 3,9 % auf 3,7 % zu reduzieren.

 

Voraussetzung für diese Senkung der Lohnnebenkosten ist allerdings, dass die Reduktion ausdrücklich in einer lohngestaltenden Vorschrift festgelegt wird. Als lohngestaltende Vorschrift zählt laut einer offiziellen Information des BMWA (in Abstimmung mit dem BMF und dem BKA) auch ein betriebsinterner Aktenvermerk, der für allfällige abgabenbehördliche Kontrollen anzulegen...

ENERGIEKOSTENZUSCHUSS FÜR UNTERNEHMEN

Am 12.10.2022 hat der Nationalrat das Unternehmens-Energiekostenzuschussgesetz (UEZG) eine Erhöhung der für den Energiekostenzuschuss zweckgewidmeten Budgetmittel auf nunmehr bis zu EUR 1,3 Mrd beschlossen. Wenngleich die Genehmigung durch die EU-Kommission noch aussteht und die Förderungsrichtlinien leider noch immer nicht erschienen sind, wurden zwischenzeitig bereits einige Details bekannt, die wir im Folgenden kurz darstellen.

 

Welche Unternehmen erhalten den Zuschuss?

  • Grundsätzlich sind alle „energieintensiven“ Unternehmen anspruchsberechtigt. Unternehmen mit einem Umsatz von höchstens EUR 700.000 sind vom Kriterium der „Energieintensität“...

VORTEILE GEWINNFREI- BETRAG 2022

Wie jedes Jahr um diese Zeit dürfen wir Sie auf die Vorteile des sogenannten Gewinnfreibetrages und dessen steuerlich optimale Ausnutzung vor Jahresende hinweisen.

 

Natürliche Personen können im Rahmen von Einzelunternehmen und Personengesellschaften in Form eines steuerlichen Gewinnfreibetrages bis zu 15 % ihres Gewinns aus einer betrieblichen Tätigkeit steuerfrei belassen. Mit der Ökosozialen Steuerreform wurde zuletzt der Grundfreibetrag für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2021 beginnen, von 13 % auf 15 % erhöht. Die Staffelung des darüberhinausgehenden investitionsbedingten...

ENERGIEGEMEINSCHAFTEN NACH DEM EAG

Aufgrund des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG) besteht auch für Unternehmer die Möglichkeit, sich durch die Errichtung von Energiegemeinschaften über Grundstücksgrenzen hinweg mit anderen Teilnehmern zusammenzuschließen, um Energie gemeinsam zu nutzen.

 

Die Vorteile liegen - neben der proaktiven Teilnahme an der Energiewende - insbesondere im Ausbau von dezentralen Energiesystemen, im Genuss wirtschaftlicher Anreize, wie etwa dem Entfall von Beiträgen, und in der Stärkung der regionalen Wertschöpfungskette.

 

Energiegemeinschaften sind der Zusammenschluss von mindestens zwei Teilnehmern zur gemeinsamen Produktion und Verwertung (Nutzung)...

UNTERNEHMENSKRISE UND DEREN FRÜHERKENNUNG

Bis ins Jahr 2019 hinein schien die wirtschaftliche Welt den gewohnten Systematiken zu folgen. Auch wenn bereits Grenzen des Wachstums erkennbar waren und überhitzte Märkte eine bevorstehende Abkühlung anzeigten, so schien doch alles in bester Ordnung zu sein.

 

Doch der Schein trog. Überhöhte Staatsverschuldung und eine abnehmende Konsumneigung veranlassten viele Wirtschaftsteilnehmer zur Annahme, dass wirtschaftlich schwierige Zeiten bevorstehen würden. Anzeichen von Rohstoffknappheit, Arbeitskräftemangel und Finanzierungsschwierigkeiten insbesondere für KMU waren klare Hinweise darauf, dass irgendetwas nicht stimmte....

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