FREIWILLIGE HÖHERVERSICHERUNG

Unternehmer zahlen für ihre gesetzliche Unfallversicherung einen Monatsbeitrag an die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA). Dieser Monatsbeitrag macht im Jahr 2017 – unabhängig von der Höhe der Einkünfte – EUR 9,33 (jährlich EUR 111,96) aus.

 

Die Aufgabe der Unfallversicherung ist der Schutz des Menschen bei der Arbeit oder auf dem Weg zur Arbeit. Ereignet sich dennoch ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit, so wird versucht im Rahmen der Unfallversicherung in medizinischer, beruflicher und sozialer Hinsicht zu helfen. Der Monatsbeitrag wird gemeinsam mit den Pensions- und Krankenversicherungsbeiträgen von der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft vorgeschrieben.

 

Unfallanzeige

Jeder Arbeitsunfall, durch den eine unfallversicherte Person getötet oder mehr als drei Tage völlig oder teilweise arbeitsunfähig geworden ist, ist längstens binnen fünf Tagen dem zuständigen Versicherungsträger anzuzeigen. Jede Berufskrankheit ist auf die gleiche Weise wie ein Arbeitsunfall binnen fünf Tagen nach Beginn der Krankheit dem zuständigen Unfallversicherungsträger anzuzeigen.

 

„Normale“ Versehrtenrente

Anspruch auf eine Versehrtenrente besteht, wenn und solange die Erwerbsfähigkeit infolge eines durch die gesetzliche Unfallversicherung gedeckten Arbeitsunfalles oder einer Berufskrankheit über drei Monate nach dem Eintritt des Versicherungsfalles hinaus grundsätzlich um mindestens 20 % vermindert ist. Die Unfallanzeige stellt keinen Rentenantrag dar. Ein solcher muss zusätzlich gestellt werden.

 

Rentenhöhe

Für die Höhe der Versehrtenrente sind die Bemessungsgrundlage und der Grad der Erwerbsminderung ausschlaggebend. Für Gewerbetreibende ist die Bemessungsgrundlage ein fixer Wert und beträgt im Jahr 2017 EUR 19.755,90. Die Erwerbsminderung orientiert sich an den Erwerbsmöglichkeiten am gesamten allgemeinen Arbeitsmarkt.

 

Höhere Versehrtenrente

Durch die Höherversicherung steigt die normale Bemessungsgrundlage

  • in Stufe I von EUR 19.755,90 auf EUR 32.306,64 und
  • in Stufe II auf EUR 38.674,66. 

 Bei gleicher Erwerbsminderung ergibt sich damit eine wesentlich höhere Rente.

 

Tipp

Eine Höherversicherung in der Unfallversicherung bewirkt auch höhere Leistungen bei Tod des Versicherten aufgrund eines geschützten Arbeitsunfalles bzw einer Berufskrankheit (zB Witwenrente, Waisenrente).

 

Kosten der Höherversicherung

Der Abschluss einer freiwilligen Höherversicherung ist in zwei Stufen möglich. Die Kosten der Höherversicherung inklusive Pflichtbeitrag belaufen sich im Jahr 2017

  • in Stufe I auf EUR 223,90 und
  • in Stufe II auf EUR 280,12
     

Formloser Antrag

Die Anmeldung zur Höherversicherung ist schriftlich bei der zuständigen Landesstelle der AUVA zu erstatten und hat alle für die Durchführung der Versicherung wesentlichen Angaben (Vor- und Zuname, Anschrift, Geburtsdatum, Gewerbeausübung bzw Gesellschaftsverhältnis) zu enthalten.

Die Anmeldung hat auch die Erklärung zu enthalten, ob als Bemessungsgrundlage Stufe I oder Stufe II gewählt wird.

 

Beginn der Höherversicherung

Die Höherversicherung tritt mit dem auf das Einlangen der Anmeldung in der Unfallversicherungsanstalt folgenden Tag in Kraft. Entsprechendes gilt bei aufrechter Höherversicherung für den Antrag auf eine höhere zusätzliche Bemessungsgrundlage.

 

Ende der Höherversicherung

Die Höherversicherung endet, wenn der Beitrag nicht innerhalb eines Monats nach schriftlicher Mahnung gezahlt worden ist. Die Beitragspflicht bleibt in diesem Fall aber hinsichtlich des ausständigen Beitrages bestehen. Eine Neuanmeldung zur Höherversicherung bleibt bis zur Bezahlung des gesamten Beitragsrückstandes unwirksam.

 

Kündigung

Durch den Versicherten kann die Beendigung der Höherversicherung sowie eine Herabsetzung der zusätzlichen Bemessungsgrundlage

  • schriftlich
  • im Vorhinein
  • zum Beginn eines jeden Kalenderjahres

erklärt werden.

 

Beispiel

Die Beispiele zeigen die jährliche Versehrtenrente (brutto) ohne bzw mit einer Höherversicherung bei einer 100 %igen, 50 %igen oder 20 %igen Erwerbsminderung. Die ab einer Erwerbsminderung von 50 % gebührende Zusatzrente für Schwerversehrte wurde berücksichtigt. Die Berechnungen folgen den 2017 geltenden Werten.

 

Soziale Unfallversicherung für selbständig Erwerbstätige

Pflicht-versicherung Höherversicherung Stufe I Höherversicherung Stufe II

Beitrag jährlich

EUR 111,96 EUR 223,90 EUR 280,90

Bemessungsgrundlage

EUR 19.755,90 EUR 32.306,64 EUR 38.674,66

Monatsrente 14 x jährlich bei Erwerbsminderung von 20 %

EUR 188,15 EUR 307,68 EUR 368,33

Monatsrente 14 x jährlich bei Erwerbsminderung von 50 %

EUR 564,45 EUR 923,05 EUR 1.104,99

Monatsrente 14 x jährlich bei Erwerbsminderung von 100 %

EUR 1.411,14 EUR 2.307,62 EUR 2.762,48
Witwen-/Witwer-/Waisenrente EUR 282,23 EUR 461,52 EUR 552,50

 

  
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