NPO-ZUSCHUSS FÜR GEMEINNÜTZIGE VEREINE

Die COVID-19-Krise hat auch bei vielen gemeinnützigen Organisationen zu massiven wirtschaftlichen Einbußen geführt. Aus diesem Grund wurde für Nonprofit- Organisationen (NPO) ein Unterstützungsfonds eingerichtet, der mit Zuschüssen NPOs bei der Bewältigung der COVID-19-Krise helfen soll.  

 

Der Antrag auf einen steuerfreien, nicht rückzahlbaren NPO-Zuschuss ist seit 08.07.2020 möglich. Im Folgenden wird ein Überblick über die wesentlichen Eckpunkte des Unterstützungsfonds für Non-Profit-Organisationen gegeben.

 

Bei der Förderung handelt es sich um einen steuerfreien, nicht rückzahlbaren Bar-Zuschuss. Vergütet werden bis zu 100 % der Kosten gemäß NPO-Richtlinie (etwa Miete und Pacht, Versicherungen und Lizenzkosten, Zinsaufwendungen, Personalkosten, etc), die zwischen 01.04.2020 und 30.09.2020 angefallen sind sowie ein pauschaler „Struktursicherungsbeitrag“ in Höhe von 7 % der 2019 erwirtschafteten Einnahmen.

 

Durch den Struktursicherungsbeitrag sollen pauschal Kosten abgegolten werden, die nicht unter die förderbaren Kosten fallen, wie etwa Instandhaltungs- oder Wartungskosten. Übersteigt der so errechnete Zuschuss EUR 3.000,00, ist der Zuschuss mit dem Einnahmenausfall begrenzt. Dieser wird durch Gegenüberstellung der Einnahmen im Zeitraum vom 01.01.2019 bis 30.09.2019 mit den Einnahmen im Zeitraum vom 01.01.2020 bis 30.09.2020 ermittelt. Insgesamt ist der NPO-Zuschuss je Antragsteller mit EUR 2,4 Mio gedeckelt.

 

Antragsberechtigte Organisationen

Antragsberechtigt sind Non-Profit-Organisationen (va Vereine aus allen Lebensbereichen, zB Gesundheit, Kunst und Kultur, Sport, Freizeit, Soziales, Bildung, Klima-, Umwelt- und Tierschutz, uvm), Freiwillige Feuerwehren und gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgemeinschaften sowie auch alle Rechtsträger, an denen die genannten Organisationen unmittelbar oder mittelbar zumindest zu mehr als 50 % beteiligt sind. Darüber hinaus muss

  • der Sitz und die Tätigkeit in Österreich sein,
  • das Gründungs- oder Errichtungsdatum am oder vor dem 10.03.2020 liegen und
  • eine COVID-19-bedingte wirtschaftliche Beeinträchtigung gegeben sein.

Die Antragstellung erfolgt online über die eigens eingerichtete Homepage (www.npo-fonds.at) und ist seit dem 08.07.2020 und bis zum 31.12.2020 möglich. Unter bestimmten Voraussetzungen muss der Antrag von einem Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer bestätigt werden (die hierfür anfallenden, angemessenen Kosten werden im Rahmen des NPO-Zuschusses berücksichtigt). Abhängig von den Förderbeträgen (bis EUR 3.000,00, EUR 3.000,00 – EUR 6.000,00 über EUR 6.000,00), kommt es zur Sofortauszahlung des gesamten Betrages innerhalb weniger Tage nach Antragstellung oder zur Auszahlung in zwei Tranchen. Die Abwicklung erfolgt über die AWS.

 

Für weiterführende Auskünfte und Beratung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mag. Thomas Zimprich
Steuerberater

E tzimprich@eccontis.at
T +43 732 221736 23

 

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