Für die Ermittlung der Immobilienertragsteuer ist es entscheidend, ob es sich beim zu verkaufenden Grundstück um Alt- oder Neuvermögen handelt. Der VwGH hat diese Abgrenzung durch ein kürzlich ergangenes Erkenntnis genauer definiert.

 

Der Veräußerungsgewinn wird durch die Differenz zwischen Veräußerungserlös und Anschaffungskosten bestimmt. Für die Anschaffungskosten ist dabei in folgende zwei Arten zu unterscheiden:

  • Neu-Grundstücke:   Hier werden die tatsächlichen Anschaffungskosten - gegebenenfalls adaptiert – abgezogen.
  • Alt-Grundstücke:     Hier wird ein großzügiger pauschaler Wert für die Anschaffungskosten angesetzt.

 

Neu-Grundstücke sind...