Einzelne Richtlinien für COVID-19-Hilfsmaßnahmen enthalten die Bestimmung, dass in einem gewissen Zeitraum nur eine „maßvolle Gewinnausschüttung“ erfolgen darf. Die COFAG hat sich nun vor kurzem zu diversen Fragen der maßvollen Dividendenpolitik geäußert. Dazu wurden Möglichkeiten der Sanierung von unzulässigen Ausschüttungen kommuniziert.

 

Maßvolle Dividenden- und Gewinnauszahlungspolitik

In den Fragen und Antworten (FAQ) zum Fixkostenzuschuss 800.000 in der Fassung vom 02.12.2021 wird ausgeführt, dass Unternehmen unter anderem die Verpflichtung haben, im Zeitraum vom 16.03.2020 bis zum 30.06.2021 keine Ausschüttungen...