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KÜNDIGUNSFRISTEN UND -TERMINE ARBEITER AB 01.10.2021

Die für Arbeiter geltenden Kündigungsregelungen des ABGB bzw der Gewerbeordnung 1859 werden nach nunmehr zweimaliger Verschiebung voraussichtlich ab dem 01.10.2021 an jene der Angestellten angeglichen (§ 1159 ABGB in der neuen Fassung).

KÜNDIGUNGSFRISTEN/ TERMINE ARBEITER AB 2021

Ab 01.01.2021 ist bei den Arbeitern die Angleichung der gesetzlichen Kündigungsfristen und Kündigungstermine an jene des § 20 Angestelltengesetz vorgesehen. Diese Gesetzesänderung war bereits im Herbst 2017 beschlossen worden. Zu beachten ist die neue Regelung für Kündigungen, die ab dem 01.01.2021 ausgesprochen werden.

 

Das bedeutet insbesondere, dass arbeitgeberseitige Kündigungen

  • mit längeren Fristen (in den ersten beiden Dienstjahren sechs Wochen, nach zwei Dienstjahren zwei Monate, nach fünf Dienstjahren drei Monate, nach 15 Dienstjahren vier Monate, nach 25 Dienstjahren...