Der Gesetzesentwurf zu den neuen Homeoffice-Regelungen wurde im gesetzgeberischen Schnellverfahren durchgepeitscht. Der steuerliche Teil soll rückwirkend mit 01.01.2021 in Kraft treten und wurde mit nur leichten Abänderungen in das 2. COVID-19-Steuermaß-nahmengesetz eingefügt. Der arbeitsrechtliche Teil soll mit 01.04.2021 in Kraft treten und wurde als eigener Initiativantrag im Nationalrat eingebracht. Nachstehend ein Überblick über die wichtigsten Homeoffice-Regelungen.

 

Vereinbarungsprinzip

Homeoffice wird ab 01.04.2021 weiterhin Vereinbarungssache zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber bleiben. Es wird daher keinen Rechtsanspruch für den Arbeitnehmer und...