Tag Archives: Arbeitsrecht/Sozialversicherung/Lohnsteuer

BESCHÄFTIGUNGSBONUS

Zur Belebung des Arbeitsmarktes und Absenkung der Arbeitslosenrate hat die Bundesregierung noch vor der Sommerpause die Einführung eines Beschäftigungsbonus beschlossen (vgl eccontis informiert 26/2017). Dieser kann seit 1. Juli 2017 beantragt werden und soll Unternehmer belohnen, die zusätzliche Arbeitskräfte in ihrem Betrieb beschäftigen.

 

Anstelle einer allgemeinen Senkung von Lohnnebenkosten mit dem Ziel, den Faktor Arbeit billiger zu machen, hat sich die Bundesregierung für eine temporäre Förderung zusätzlicher Beschäftigung entschieden. Wer in seinem Unternehmen zusätzliche Mitarbeiter beschäftigt,...

FREIWILLIGE HÖHERVERSICHERUNG

Unternehmer zahlen für ihre gesetzliche Unfallversicherung einen Monatsbeitrag an die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA). Dieser Monatsbeitrag macht im Jahr 2017 – unabhängig von der Höhe der Einkünfte – EUR 9,33 (jährlich EUR 111,96) aus.

 

Die Aufgabe der Unfallversicherung ist der Schutz des Menschen bei der Arbeit oder auf dem Weg zur Arbeit. Ereignet sich dennoch ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit, so wird versucht im Rahmen der Unfallversicherung in medizinischer, beruflicher und sozialer Hinsicht zu helfen. Der Monatsbeitrag...

AUFTRAGGEBERHAFTUNG BEI BAULEISTUNGEN

Wird die Erbringung von Bauleistungen von einem Bauunternehmer an ein anderes Unter­nehmen ganz oder teilweise weitergegeben, so haftet der Generalunternehmer für Sozial­versicherungsbeiträge und Lohnabgaben, die der Subunternehmer abzuführen hat.

 

Das Höchstausmaß der Haftung für lohnabhängige Abgaben sowie für Sozialversicherungsbeiträge beträgt dabei maximal 25 % des geleisteten Werklohnes. Die Haftung teilt sich auf zwischen Sozial­versicherung (20 %) und Finanzamt (5 %), wobei eine Inanspruchnahme des Generalunternehmers nur dann erfolgen kann, wenn gegen den Subunternehmer erfolglos Exekution geführt...

BESCHÄFTIGUNGSBONUS AB 01.07.2017

Bereits lange angekündigt und am 29.06.2017 im Nationalrat beschlossen, soll mit Wirkung zum 01.07.2017 der Beschäftigungsbonus in Kraft treten. Ziel des Beschäftigungsbonus ist, neue Arbeitsplätze zu schaffen. Dahingehend soll ein Teil der Lohnnebenkosten für bis zu drei Jahre als Zu­schuss rückerstattet werden. Die Veröffentlichung der detaillierten Förderricht­linien bleibt abzuwarten.

 

1. WAS WIRD GEFÖRDERT! 

 

Durch den Beschäftigungsbonus werden 50 % der tatsächlich bezahlten Lohnnebenkosten (Dienstgeberbeiträge) von förderungsfähigen und zusätzlichen Arbeitsverhältnissen für maximal drei Jahre ersetzt. Der Zuschuss wird im...

ARBEITSKRÄFTEÜBERLASSUNG ODER WERKVERTRAG?

Bei der Beauftragung von Subunternehmen ist es wichtig, den vereinbarten Leistungsinhalt genau zu definieren. Wird zwar ein „Werkvertrag“ mit dem Subunternehmen vereinbart, sprechen die tatsächlichen Verhältnisse aber dagegen, kann es im Rahmen von abgabenrecht­lichen Prüfungen zu unangenehmen Folgen kommen.

 

Die richtige Einstufung des Vertrages ist wichtig, da sich ein Arbeitskräfteüberlassungsvertrag vom Werkvertrag hinsichtlich der rechtlichen Konsequenzen unterscheidet.

 

1. WIE KANN MAN DIE ARBEITSKRÄFTEÜBERLASSUNG VON EINEM WERKVERTRAG UNTERSCHEIDEN?
 
Anhaltspunkte, die für den Bestand eines Werkvertrags sprechen, sind unter...

FERIALJOB – AUSBILDUNGS- ODER ARBEITSVERHÄLTNIS?

Viele Unternehmen werden heuer während der Sommerferien wieder Schüler und Stu­denten in ihren Betrieben beschäftigen. Dabei sind arbeits- und sozial­versicherungsrechtliche Vor­schriften zu beachten.

 

Ferialarbeit tritt im unternehmerischen Alltag in drei verschiedenen Erscheinungsformen zu Tage, die sich arbeits- und sozialversicherungsrechtlich unterscheiden. Erfahrungsge­mäß han­delt es sich in der Praxis hauptsächlich um Ferialarbeitnehmer, daneben gibt es noch so genannte echte Ferialpraktikanten und Volontäre.

 

1. FERIALARBEITNEHMER

 

Bei Ferialarbeitnehmern handelt es sich um Schüler oder Studenten, die während der Ferien Geld verdienen wollen,...

CHECKLISTE – ARBEITNEHMERVERANLAGUNG

Im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung können insbesondere folgende Ausgaben und Absetz­beträge steuermindernd geltend gemacht werden.

 

1. WERBUNGSKOSTEN

 
Werbungskosten sind Aufwendungen oder Ausgaben, die beruflich veranlasst sind. Sie stehen in unmittelbarem Zusammenhang mit einer nichtselbständigen Tätigkeit.

 

Typische Beispiele sind:

  • Pendlerpauschale (kann bereits bei der Gehaltsabrechnung durch den Arbeitgeber berück­sichtigt werden)
  • Arbeitsmittel (zB typische Berufskleidung oder Arbeitsschutzkleidung, Werkzeuge usw)
  • Fahrtkosten
  • Fortbildungs-, Ausbildungs- und Umschulungskosten (zB Kurskosten, Fachliteratur usw)
  • Kosten für Familienheimfahrten sowie Kosten für doppelte Haushaltsführung
  • Pflichtbeiträge zu Berufsverbänden, Interessensvertretungen, Sozialversicherungsbeiträge, Gewerkschaftsbeiträge, Betriebsratsumlage 

2. SONDERAUSGABEN

 
Sonderausgaben sind...

GESCHÄFTSFÜHRER UND SOZIALVERSICHERUNG

Eine in der Praxis häufig gestellte Frage lautet: Ist ein Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH nach dem ASVG oder dem GSVG zu versichern? 

 

Die Einordnung der Pflichtversicherung nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) oder dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz (GSVG) wirkt sich unter anderem entscheidend auf die Höhe der zu entrichtenden Sozialversicherungsbeiträge aus. Der Beitragssatz im ASVG be­läuft sich auf maximal 39,6 % (Dienstnehmer- und Dienstgeberbeiträge) der Beitragsgrundlage und im GSVG auf 26,15 % der Beitragsgrundlage zuzüglich dem monatlichen Beitrag...

LOHN- UND SOZIALDUMPING-BEKÄMPFUNGSGESETZ

Mit 01.01.2017 ist das neue Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz (LSD-BG) in Kraft getreten und gilt für alle Sachverhalte, die sich nach dem 31.12.2016 ereignen.

 

1. ALLGEMEINES

 

Mit diesem Gesetz wurden die Regelungen zur Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping aus dem Arbeitsvertragsrechtsanpassungsgesetz (AVRAG) herausgelöst und in ein formal neues Gesetz, das LSD-BG, übertragen.

 

Neben der Einbindung von Heim- und Landarbeitern in das Lohnkontrollgefüge wurde auch eine Harmonisierung mit den Bestimmungen des Arbeitskräfteüberlassungsgesetzes (AÜG) durchge- führt.

 

Im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Entsendungen nach...

STEUERBEFREIUNG FÜR AUSHILFSKRÄFTE

Für die Jahre 2017 bis 2019 gibt es eine Einkommensteuerbefreiung für Aushilfskräfte. Damit soll es Betrieben – vor allem in der Gastronomie – erleichtert werden, außergewöhn­liche Ar­beitsspitzen abzudecken oder den Ausfall einer Arbeitskraft zu kompensieren.

 

Die Voraussetzungen für die Steuerfreiheit sind:

  • Die Aushilfskraft darf nicht bereits beim Arbeitgeber beschäftigt sein.
  • Die Aushilfskraft übt bereits eine vollversicherungspflichtige Tätigkeit aus.
  • Das Entgelt für die Aushilfe übersteigt nicht die monatliche Geringfügigkeitsgrenze (EUR 425,70 für 2017).
  • Die Aushilfskraft ist nicht mehr als 18 Tage...