Mit dem Steuerreformgesetz 2020 wurde mit Wirkung ab 01.01.2020 ein Vorsteuerabzug und eine Sachbezugsbefreiung für Fahrräder und Krafträder mit einem CO2-Emissionswert von 0 Gramm/Kilometer eingeführt. Die Wirtschaftskammer Österreich hat mit der Österreichischen Gesundheitskasse die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung für unterschiedliche Sachverhalte abgeklärt.

 

Zurverfügungstellen eines E-Bikes

  • Sachverhalt 1: Ein Arbeitgeber schafft E-Bikes an und stellt diese seinen Arbeitnehmern zur Verfügung (die Nutzung erfolgt in unterschiedlichem Ausmaß, teils betrieblich und teils privat bis hin zur gänzlichen Privatnutzung). Die Arbeitnehmer zahlen für...