Für Investitionen wird mit Wirkung zum 30.06.2020 eine degressive Abschreibung eingeführt. Bisher war im Abgaberecht nur die lineare Abschreibung des § 7 EStG zulässig. Nunmehr soll auch eine andere Verteilung der Absetzung für Abnutzung möglich sein.

 

Wirkungsweise der degressiven Abschreibung im Allgemeinen

Bei der bereits altbekannten linearen Abschreibung werden die Anschaffungs- oder Herstellungskosten gleichmäßig über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer verteilt. Die Höhe der Abschreibung bleibt daher über die Laufzeit gesehen unverändert.

 

Beispiel: Die Anschaffungskosten einer Maschine belaufen sich auf...