Tag Archives: Ertragsteuern

KURZFRISTIGE VERMIETUNGEN SIND UMSATZSTEUERPFLICHTIG

Die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken (außer zu Wohnzwecken) ist umsatzsteuerbefreit. Kurzfristige Vermietungen sind aber seit 01.01.2017 unter bestimmten Voraussetzungen umsatzsteuerpflichtig.

 

Für den Vermieter stellt die Umsatzsteuerpflicht in der Regel eine Vereinfachung dar, weil dadurch eine etwaige Pflicht zur Vorsteuerberichtigung entfällt.

 

Die kurzfristige Vermietung von Grundstücken während eines ununterbrochenen Zeitraumes von nicht mehr als 14 Tagen unterliegt zwingend dem Umsatzsteuer-Normalsteuersatz, wenn der Unternehmer das Grundstück sonst nur für folgende Umsätze verwendet:

  • Umsätze, die den Vorsteuerabzug nicht ausschließen, das...

VERMIETUNG UND GEWERBLICHE BEHERBERGUNG

Aus steuerlicher Sicht ist bei der Vermietung von Zimmern oder Appartements zwischen Einkünften aus Vermietung und Verpachtung und Einkünften aus Gewerbebetrieb zu unterscheiden.

 

An die Unterscheidung der Vermietungstätigkeit sind unterschiedliche Konsequenzen geknüpft. Um nachteilige Überraschungen, etwa im Rahmen einer Betriebsprüfung, zu vermeiden, empfiehlt es sich daher bereits im Vorfeld, das Ausmaß der Zimmervermietungs- bzw Beherbergungstätigkeit genau zu durchleuchten und auf steuerliche Auswirkungen zu prüfen. Für die Unterscheidung zwischen Einkünften aus Vermietung und Verpachtung und Einkünften aus...

FAMILIENBONUS – DIE NEUE FAMILIENFÖRDERUNG AB 2019

Die von der Regierung groß angekündigte, neue Familienförderung soll ab dem Jahr 2019 kommen. Nachfolgend soll schon jetzt ein kurzer Überblick über die geplanten Maßnahmen gegeben werden.

 

Die neue Regierungskoalition hatte sich von Anfang an die steuerliche Entlastung von Familien auf ihre Fahnen geheftet. Nun haben die diesbezüglichen Pläne, die unter dem Stichwort „Familienbonus Plus“ diskutiert wurden, Gestalt angenommen.

 

Vereinfacht ausgedrückt, soll künftig jedes Kind bis zu seinem 18. Lebensjahr seiner Familie eine Steuerersparnis von EUR 1.500,00...

ABZUGSTEUERN BEI AUSLANDSZAHLUNGEN

Personen die weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich haben, sind mit bestimmte Leistungen in Österreich beschränkt steuerpflichtig. Diese Steuerpflicht wird im Regelfall durch einen Steuerabzug beim inländischen Veranstalter bzw Auftraggeber erfüllt.

 

Das österreichische Steuerrecht sieht für Zahlungen an bestimmte Steuerausländer wie zB Aufsichtsräte, Vortragende, Künstler, Sportler, Architekten, kaufmännische bzw technische Berater, Arbeitskräfteüberlasser, Lizenzgeber etc einen Steuerabzug an der Quelle vor.

 

Dieser Steuerabzug muss durch den österreichischen Auftraggeber im Zeitpunkt der Zahlung an den ausländischen...

VEREINE UND WIRTSCHAFTLICHE TÄTIGKEIT

Werden Vereine, die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen, im Rahmen eines eigenen Betriebes wirtschaftlich tätig, so besteht für die daraus erzielten Gewinne bzw Umsätze grundsätzlich Steuerpflicht. Unter gewissen Voraussetzungen bestehen steuerliche Begünstigungen.

 

Die wirtschaftlichen Tätigkeiten eines Vereins sind grundsätzlich in drei Arten von wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben zu unterscheiden. Abhängig von der Art, vom Umfang und vom Verhältnis der jeweiligen Tätigkeit zum Vereinszweck können unterschiedliche steuerliche Begünstigungen vorliegen.

 

1. UNENTBEHRLICHE HILFSBETRIEBE

 

Ein unentbehrlicher Hilfsbetrieb liegt vor, wenn der...

NEGATIVE GESELLSCHAFTERVERRECHNUNGSKONTEN

Forderungen der Kapitalgesellschaft (zB GmbH) an ihre Gesellschafter steht die Finanz kritisch gegenüber. Eine verdeckte Gewinnausschüttung mit der daraus folgenden Kapitalertragsteuerforderung kann die Finanz aber nicht so einfach unterstellen.

 

Grundsätzlich sind bei Kapitalgesellschaften (zB GmbH) Zuwendungen an deren Gesellschafter nur im Wege von Gewinnausschüttungen möglich. In der Praxis werden jedoch Zahlungen an Gesellschafter oft auch außerhalb solcher Gewinnausschüttungen getätigt und wie „Entnahmen“ in der Buchhaltung der Gesellschaft auf einem Gesellschafter-Verrechnungskonto erfasst. Solchen Forderungen der Gesellschaft...

MELDEPFLICHT HONORARE

Honorare und Vergütungen die von Unternehmen und Vereinen an selbständig tätige Dritte für bestimmte Leistungen gezahlt werden, sind daraufhin zu prüfen, ob eine Meldung bis zum 28.02.2018 beim Finanzamt zu erfolgen hat.

 

1. MELDUNG VON HONORAREN AN FREIE DIENSTNEHMER, VORTRAGENDE UND ANDRERE GEMÄSS § 109 A ESTG

 

Damit die Finanz kontrollieren kann, ob diejenigen, die ihre Steuer selbst abführen müssen, dies auch tatsächlich tun, wurden für bestimmte Personen Meldepflichten eingeführt (§ 109 a EStG).
 

Meldepflichtig sind Vergütungen...

GEWINNFREIBETRAG 2017

Wie jedes Jahr um diese Zeit dürfen wir Sie auf die Vorteile des sogenannten Gewinnfreibe­trages und dessen steuerlich optimale Ausnutzung vor Jahresende hinweisen.

 

Natürliche Personen können im Rahmen von Einzelunternehmen und Personengesellschaften in Form eines steuerlichen Gewinnfreibetrages bis zu 13 % ihres Gewinns aus einer betrieb­lichen Tätigkeit steuerfrei belassen. Um die Steuerbelastung Ihres Unternehmens zu op­timieren, sollten Sie, sofern es wirtschaftlich auch sinnvoll ist, noch vor dem Jahresende Investitionen in begünstigte Wirtschaftsgüter tätigen.

 

Der Gewinnfreibetrag unterteilt sich...

DAS E-AUTO ALS STEUERZUCKERL?

Die Elektromobilität ist zurzeit in aller Munde. Kaum vergeht eine Woche, in der nicht ein anderes Land den Ausstieg aus der Benzin- und Dieselära ankündigt. Da derzeit der Umstieg auf ausschließ­lich elektrisch angetriebene Fahrzeuge noch sehr teuer ist, sollen steuerliche Anreize den Appetit auf das E-Auto ankurbeln. Doch welche Vorteile bietet die Anschaffung eines solchen Fahrzeuges wirklich?

 

Pkw werden im Steuerrecht seit geraumer Zeit gröblich benachteiligt. Sowohl bei der Umsatzsteuer als auch im Bereich der Ertragsteuer...

ARZT-NACHFOLGE UND STEUERRECHT

Das Ärzte- und Zahnärztegesetz sieht neben der auf ein reines Innenverhältnis gestützten Ordinations- und Apparategemeinschaft auch die Möglichkeit der Bildung von Gruppen­praxen als echte Behandlungsgesellschaften vor.

 

1. GRUPPENPRAXIS

 

Die Gruppenpraxis stellt eine Partnerschaft von Ärzten zum gemeinschaftlichen Betrieb einer ärztlichen Ordination dar. Hierbei wird der Behandlungsvertrag direkt zwischen der Gruppenpraxis und dem Patienten bzw den Sozialversicherungsträgern abgeschlossen. Das Ärztegesetz sieht für die Zusammenarbeit von Ärzten in Form einer selbständig berufsbefugten Gruppenpraxis die Rechtsform der OG oder GmbH...