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STEUERTIPPS ZUM JAHRESWECHSEL – TEIL 1

Unabhängig von den vielen Sonderthemen in den letzten Jahren gibt es zum Jahreswechsel einige Anregungen zur Steueroptimierung für Unternehmer. Gegebenenfalls kann damit die Steuer­last 2022 noch ver­mindert werden.

 

Verschiebung von Einnahmen und Ausgaben

Unternehmer, die ihren Gewinn mittels Einnahmen-Ausgaben-Rechnung bzw Überschussrech­nung ermitteln, haben ein einfaches Mittel zur Hand, ihren steuerlich relevanten Gewinn zu beein­flussen. Da es im Regelfall auf den Zu- bzw Abfluss von Zahlungen ankommt, kann durch vorge­zogene Zahlungen, Vorauszahlungen oder verschobene Einnahmen das Ergebnis entsprechend...

VORTEILE GEWINNFREI- BETRAG 2022

Wie jedes Jahr um diese Zeit dürfen wir Sie auf die Vorteile des sogenannten Gewinnfreibetrages und dessen steuerlich optimale Ausnutzung vor Jahresende hinweisen.

 

Natürliche Personen können im Rahmen von Einzelunternehmen und Personengesellschaften in Form eines steuerlichen Gewinnfreibetrages bis zu 15 % ihres Gewinns aus einer betrieblichen Tätigkeit steuerfrei belassen. Mit der Ökosozialen Steuerreform wurde zuletzt der Grundfreibetrag für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2021 beginnen, von 13 % auf 15 % erhöht. Die Staffelung des darüberhinausgehenden investitionsbedingten...

STEUERTIPPS ZUM JAHRESWECHSEL – TEIL 1

Unabhängig von den immer noch vielen COVID-19 bedingten Neuerungen im Jahr 2021, gibt es zum Jahreswechsel einige Anregungen zur Steueroptimierung für Unternehmer. Gegebenenfalls kann damit die Steuer­last 2021 noch ver­mindert werden.

 

Fristende Verlustersatz und Fixkostenzuschuss 800.000 – verlängert bis 31.03.2022

Mit Beginn des Lockdowns ab 22.11.2021 wurden auch die Fristen zur Einreichung der „alten“ Förderinstrumente hinsichtlich Verlustersatz sowie Fixkostenzuschuss 800.000, die die Zeiträume zwischen 16.09.2020 und 30.06.2021 betroffen haben und ursprünglich bis zum 31.12. einzureichen waren, bis...

GEWINNFREIBETRAG 2021

Wie jedes Jahr um diese Zeit dürfen wir Sie auf die Vorteile des sogenannten Gewinnfreibetrages und dessen steuerlich optimale Ausnutzung vor Jahresende hinweisen.

STEUERTIPPS ZUM JAHRESWECHSEL – TEIL 1

Unabhängig von den vielen COVID-19 bedingten Neuerungen im Jahr 2020, gibt es zum Jahreswechsel einige Anregungen zur Steueroptimierung für Unternehmer. Gegebenenfalls kann damit die Steuer­last 2020 noch ver­mindert werden.

 

COVID-19 Maßnahmen

Hinsichtlich der Vielzahl von Maßnahmen in diesem Zusammenhang dürfen wir auf die vergangenen eccontis informiert und die Übersicht auf unserer Website verweisen (www.eccontis.at). Explizit hinweisen möchten wir darauf, dass bei geplanter Antragstellung zum Fixkostenzuschuss zwischen 16.03.2020 und 16.03.2021 keine Gewinnausschüttungsbeschlüsse gefasst werden dürfen.

 

Verschiebung von Einnahmen...

GEWINNFREIBETRAG 2020

Wie jedes Jahr Jahr um diese Zeit dürfen wir Sie auf die Vorteile des sogenannten Gewinnfreibe­trages und dessen steuerlich optimale Ausnutzung vor Jahresende hinweisen.

 

Natürliche Personen können im Rahmen von Einzelunternehmen und Personengesellschaften in Form eines steuerlichen Gewinnfreibetrages bis zu 13 % ihres Gewinns aus einer betrieb­lichen Tätigkeit steuerfrei belassen. Um die Steuerbelastung Ihres Unternehmens zu op­timieren, sollten Sie, sofern es wirtschaftlich auch sinnvoll ist, noch vor dem Jahresende Investitionen in begünstigte Wirtschaftsgüter tätigen.

 

Der Gewinnfreibetrag unterteilt...

STEUERTIPPS ZUM JAHRESENDE – TEIL 1

Wie in den letzten Jahren dürfen wir auch heuer noch vor dem Jahreswechsel einige Anreg­ungen für Unternehmer zur Steueroptimierung geben. Gegebenenfalls kann damit die Steuer­last 2019 noch ver­mindert werden.

 

Verschiebung von Einnahmen und Ausgaben

Unternehmer, die ihren Gewinn mittels Einnahmen-Ausgaben-Rechnung bzw Überschussrech­nung ermitteln, haben ein einfaches Mittel zur Hand, ihren steuerlich relevanten Gewinn zu beein­flussen. Da es im Regelfall auf den Zu- bzw Abfluss von Zahlungen ankommt, kann durch vorge­zogene Zahlungen, Vorauszahlungen oder verschobene Einnahmen das Ergebnis...

GEWINNFREIBETRAG 2019

Wie jedes Jahr Jahr um diese Zeit dürfen wir Sie auf die Vorteile des sogenannten Gewinnfreibe­trages und dessen steuerlich optimale Ausnutzung vor Jahresende hinweisen.

 

Natürliche Personen können im Rahmen von Einzelunternehmen und Personengesellschaften in Form eines steuerlichen Gewinnfreibetrages bis zu 13 % ihres Gewinns aus einer betrieb­lichen Tätigkeit steuerfrei belassen. Um die Steuerbelastung Ihres Unternehmens zu op­timieren, sollten Sie, sofern es wirtschaftlich auch sinnvoll ist, noch vor dem Jahresende Investitionen in begünstigte Wirtschaftsgüter tätigen.

 

Der Gewinnfreibetrag unterteilt...