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RICHTIGE RECHTSFORMWAHL FÜR DAS UNTERNEHMEN

Bereits im Vorfeld jeder Unternehmensgründung stellt sich die Frage nach der Wahl der „richtigen“ Rechtsform des künftigen Unternehmens. In Österreich stehen Gründern zahlreiche unterschiedliche Rechtsformen zur Verfügung.

 

Da keine Rechtsform in allen (unternehmerischen und rechtlichen) Bereichen abschließend „richtig“ und auf Dauer vorteilhaft ist, ist die Wahl der passenden Rechtsform eine der schwierigsten Entscheidungen für den/die Gründer.

 

Die wichtigsten und in der Praxis verbreitetsten Rechtsformen sind folgende:

 

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HAFTUNG VON GESCHÄFTSFÜHRERN

Bei mehreren Geschäftsführern kann eine klare Ressortverteilung die Haftung der einzelnen Geschäftsführer einschränken.

 

Ein unternehmensrechtlicher Geschäftsführer einer GmbH (oder Vorstand einer AG) haftet nur dann für Verbindlichkeiten der Gesellschaft, wenn

  • gesetzliche Vorschriften dies ausdrücklich vorschreiben,
  • der Geschäftsführer seine Sorgfaltspflichten nicht entsprechend wahrnimmt oder
  • gegen gesetzliche Bestimmungen, wie etwa im Fall einer Krise oder Insolvenz der Gesellschaft, verstößt.

So haftet der Geschäftsführer etwa für Abgabenschulden gegenüber dem Bund und für Beitragsschulden gegenüber der Sozialversicherung, wenn diese Schulden aufgrund schuldhafter Verletzung der...

HAFTUNG DES GMBH-GESCHÄFTSFÜHRERS

Der Geschäftsführer einer GmbH hat bei der Übernahme der Geschäftsführertätigkeit diverse Rechts- und Haftungsfragen zu beachten. Er kann etwa persönlich für die Abfuhr der Abgaben der GmbH zur Haftung herangezogen werden.

 

Dies gilt auch für noch offene Abgabenschulden, die bereits vor Übernahme der Geschäftsführerfunktion entstanden sind. Es empfiehlt sich daher bei einem Wechsel in die Führungsetage eines Unternehmens auch aus abgabenrechtlicher Sicht eine Prüfung der Vergangenheit vorzunehmen.

 

Voraussetzungen für eine persönliche Haftung des Geschäftsführers

 

  • das Bestehen einer Abgabenforderung...