Mit dem ÖkoStRefG 2022 Teil I soll die Möglichkeit einer steuerfreien Gewinnbeteiligung für aktive Arbeitnehmer geschaffen werden. Zu einer Beteiligung am Unternehmen des Arbeitgebers kommt es bei dieser Begünstigung jedoch nicht.
Welche Arbeitnehmer sind davon betroffen?
Die Gewinnbeteiligung muss allen Arbeitnehmern oder bestimmten Gruppen von Arbeitnehmern gewährt werden. Die Zuwendung ist nur dann steuerfrei, wenn sie an aktive Arbeitnehmer ausbezahlt wird.
Die Lohnsteuerbefreiung gilt bis zu einem Betrag von EUR 3.000,00 pro aktivem Arbeitnehmer.
Wenn die Summe der jährlich...