Übt ein österreichischer Arbeitnehmer eines ausländischen Unternehmens seine Tätigkeit auch an seinem österreichischen Wohnsitz aus, kann für das ausländische Unternehmen in Österreich Einkommen- bzw Körperschaftsteuerpflicht und eine Lohnsteuerabfuhrverpflichtung ausgelöst werden.

 

Im Inland ist ein ausländisches Unternehmen mit seinen Einkünften aus Gewerbebetrieb dann beschränkt steuerpflichtig, wenn das Homeoffice eine Betriebsstätte begründet. Die beschränkte Steuerpflicht erstreckt sich dabei lediglich auf die in Österreich erwirtschafteten Einkünfte. Bei der Beurteilung der Frage, ob in Österreich eine Betriebsstätte begründet wird, sind...