Der Gesetzgeber hat zur Bewältigung der massiven Einschränkungen während der Pandemie eine Vielzahl von Hilfsmaßnahmen für betroffene Unternehmen beschlossen.
COVID-19: STEUERFREIHEIT IM ERTRAGSTEUERRECHT

Der Gesetzgeber hat zur Bewältigung der massiven Einschränkungen während der Pandemie eine Vielzahl von Hilfsmaßnahmen für betroffene Unternehmen beschlossen.