Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) verlängerte ebenso wie die Finanzbehörden das Zahlungsziel für COVID-19-bedingte Beitragsrückstände bis Ende Juni 2021. Nun müssen die aufgelaufenen Rückstände sukzessive abgebaut werden.

 

1. ÖSTERREICHISCHE GESUNDHEITSKASSE

 

Die gesetzlichen Rahmenbedingungen werden durch das vom Nationalrat beschlossene „2-Phasen-Modell“ geregelt. Grundsätzlich sind alle Beitragsrückstände bis 30.06.2021 zu begleichen. Ist dies nicht möglich, sieht das 2-Phasen-Modell folgendes vor:

 

Phase 1 dient dazu, die bis einschließlich 30.06.2021 aufgelaufenen Beitragsrückstände zu begleichen. Dies erfolgt, je nach finanzieller Leistungsfähigkeit der Unternehmen, bis...