Für die Corona-Kurzarbeit Phase 4, gültig ab 01.04.2021 bis 30.06.2021, haben sich Sozialpartner und Bundesregierung auf eine neue Kurzarbeitsvereinbarung geeinigt. Diese gilt für alle Kurzarbeitsprojekte ab 01.04.2021 und entspricht im Wesentlichen der bis 31.03.2021 geltenden Kurzarbeit Phase 3.

 

Die Eckpunkte der Kurzarbeit Phase 4

  • Die Nettoersatzrate beträgt wie bisher 90 %, 85 % oder 80 % (abhängig vom Brutto vor Kurzarbeit) und kann weiterhin anhand der Mindestbruttoentgelttabelle des Arbeitsministeriums ermittelt werden.
  • Die Arbeitszeit kann im Normalfall so wie...