Werden Mitarbeiter, die in der derzeitigen COVID-19-Krisensituation Außergewöhnliches leisten, vom Arbeitgeber extra entlohnt, dann werden diese Bonuszahlungen und Zulagen bis zu einem Betrag von EUR 3.000,00 steuerfrei gestellt.

 

Zulagen und Bonuszahlungen, die aufgrund der COVID-19-Krise zusätzlich geleistet werden, sind im Kalenderjahr 2020 bis EUR 3.000,00 steuerfrei. Es muss sich dabei um zusätzliche Zahlungen handeln, die ausschließlich zu diesem Zweck geleistet werden und üblicherweise bisher nicht gewährt wurden. Sie erhöhen nicht das Jahressechstel und werden auch nicht...