Denn wer seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich hat, ist grundsätzlich mit seinem gesamten Einkommen, gleichgültig wo es erzielt wird, in Österreich steuerpflichtig.

 

Um daraus eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, hat Österreich mit vielen Staaten Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) abgeschlossen. In den meisten DBA wird etwa bei Vermietungseinkünften das Besteuerungsrecht an den Einkünften aus unbeweglichen Vermögen dem Staat zugewiesen, in dem das Vermögen liegt. Wenn die Einkünfte im anderen Staat nach dem DBA besteuert werden dürfen, dann...