Die Coronavirus-Pandemie ist besonders für die Wirtschaftstreibenden sehr herausfordernd und dennoch ist auch Alltägliches zu bewältigen – wie etwa die Einhaltung bestimmter Fristen. Der Gesetzgeber brachte bis zum 04.04.2020 insgesamt fünf COVID-19-Gesetze auf den Weg und schuf damit einige Rechtsgrundlagen, welche den vom Virus COVID-19 dominierten Alltag erleichtern.

 

Auswirkungen auf Versammlungen von Gesellschaftern und Organmitgliedern

Das 2. COVID-19-Gesetz beinhaltet im Artikel 32 das „Gesellschaftsrechtliche COVID-19-Gesetz“   (COVID-19-GesG). Dieses Gesetz erlaubt Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften, Genossenschaften, Privatstiftungen, Vereinen und Versicherungsvereinen bis...