Für jene Unternehmen, die besonders von den Anfang November beschlossenen behördlichen Schließungen betroffen sind, wurde eine Soforthilfe aufgestellt, die die wirtschaftlichen Auswirkungen der COVID-19-Krise reduzieren soll.

 

Mittels Verordnung wurde festgelegt, welche Branchen durch den beschlossenen Teil-Lockdown besonders betroffen sind und somit einen Anspruch auf einen Umsatzersatz haben. Umfasst sind insbesondere Gastronomie- und Beherbergungsbetriebe, Fitnesszentren, Schwimmbäder, Tanzschulen, Kinos, Reisebüros, etc. Eine Liste der umfassten Branchen finden Sie als Anlage zu diesem eccontis informiert.

 

Durch den sogenannten Lockdown-Umsatzersatz sollen...