Im Bereich der Personalverrechnung gilt es vor dem Jahreswechsel einige Maßnahmen umzusetzen. Insbesondere mit den veränderten Rahmenbedingungen im Zusammenhang mit der Covid-19-Kurzarbeit sind spätestens mit der Dezemberabrechnung nachfolgende Themen zu berücksichtigen. Weiters zeichnen sich kurz vor dem Jahreswechsel noch zahlreiche Gesetzesänderungen für 2021 ab. Nachstehend ein kurzer Überblick über den aktuellen Stand der diversen gesetzlichen Vorhaben.

 

1. MASSNAHMEN IN DER PERSONALVERRECHNUNG VOR 31.12.2020

 

Kontrollsechstel

Ab 2020 ist es erforderlich, das Jahressechstel zum Jahresende (oder bei unterjähriger Beendigung des...