Mit dem Verlustersatz ist die „Familie“ der Fixkostenzuschüsse auf nunmehr drei verschiedene Maßnahmen angewachsen. Nach dem Fixkostenzuschuss I und dem Fixkostenzuschuss 800.000 kann seit 16.12.2020 auch die erste Tranche des sogenannten Verlustersatzes beantragt werden. Dieser sieht eine maximale Förderhöhe von 3 Mio EUR vor und kann alternativ zum Fixkostenzuschuss 800.000 in Anspruch genommen werden.

 

Wie auch die beiden ersten Fixkostenzuschüsse hat der Verlustersatz das Ziel, die Zahlungsfähigkeit von Unternehmen zu erhalten und sie bei der Überbrückung...