Zur Unterstützung der Gastronomie, der Kulturbranche sowie des Publikationsbereichs, die von der COVID-19-Krise in einem besonderen Ausmaß betroffen sind, wurde zusätzlich zu den bisher getroffenen Maßnahmen, befristet vom 01.07.2020 bis 31.12.2020 ein ermäßigter Umsatzsteuersatz iHv 5% eingeführt.

 

Im Bereich der Gastronomie betrifft dies die Abgabe aller Speisen und Getränke, wenn hierfür eine Gewerbeberechtigung für das Gastgewerbe (§ 111 Abs 1 GewO 1994) erforderlich ist. Auch Tätigkeiten, für die gemäß § 111 Abs 2 GewO 1994 kein...