Aufgrund der Umsetzung der EU-Transparenzrichtlinie (Richtlinie EU 2019/1152) im österreichischen Arbeits-recht kam es per 28.03.2024 zu nicht unwesentlichen Änderungen.
Zusätzliche Mindestinhalte für Dienstzettel
Am 28.03.2024 ist die Arbeitsvertragsrecht-Novelle in Kraft getreten. Mit dieser gesetzlichen Novellierung wird die EU-Transparenzrichtlinie in das österreichische Arbeitsrecht übertragen, insbesondere werden die Vorgaben für Dienstzettel inhaltlich erweitert. Dienstzettel sind in der Praxis zwar ohnehin nur noch in relativ wenigen Betrieben üblich, die gesetzlichen Vorgaben gelten aber ebenso für schriftliche Dienstverträge. Im Sinne der...