REGISTER WIRTSCHAFTLICHE EIGENTÜMER (WIEREG)

Bis spätestens 01.06.2018 haben insbesondere Personen- und Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, Privatstiftungen und Vereine deren „wirtschaftliche Eigentümer“ elektronisch zu melden (siehe auch eccontis informiert 3/2018). Die korrekte Identifizierung der meldepflichtigen natürlichen Personen kann im Einzelfall durchaus herausfordernd sein.

 

Wer muss melden?

Insbesondere folgende Rechtsträger sind grundsätzlich zur Meldung verpflichtet:

  • Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH)
  • Aktiengesellschaften (AG)
  • offene Gesellschaften (OG)
  • Kommanditgesellschaften (KG)
  • Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften
  • Vereine
  • Privatstiftungen
  • Stiftungen und Fonds gemäß § 1 BStFG 2015
  • weitere Rechtsträger gemäß § 1 WiEReG

Für wen bestehen Befreiungen?

Von der Meldung befreit ist der Rechtsträger insbesondere dann, wenn alle Gesellschafter der Kapitalgesellschaft bzw alle persönlich haftenden Gesellschafter von OG oder KG natürliche Personen sind. In diesem Fall können die meldepflichtigen Daten aus dem Firmenbuch ausgelesen werden und es muss aktiv keine Meldung erfolgen.

 

Auch Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften und Vereine sind grundsätzlich von der Meldung befreit, da alle notwendigen Daten aus öffentlichen Registern ableitbar sind.

 

Achtung bei Treuhandschaften

Bestehen Treuhandschaften und hat somit eine andere natürliche Person direkt oder indirekt Kontrolle auf die Geschäftsführung, muss jedenfalls eine Meldung erfolgen.

 

Was ist zu melden?

Zu melden sind wirtschaftliche Eigentümer. Darunter versteht das Gesetz natürliche Personen, in deren Eigentum oder unter deren Kontrolle der Rechtsträger steht.

 

Bei mehrstöckigen Gesellschaftsstrukturen kann die Feststellung des wirtschaftlichen Eigentümers daher durchaus herausfordernd sein.

 

Für den meldepflichtigen (direkten) wirtschaftlichen Eigentümer sind jedenfalls folgende Daten (sofern diese nicht aus öffentlichen Registern ableitbar sind) zu melden:

  • Vor- und Zuname
  • Geburtsdatum und Geburtsort
  • Staatsangehörigkeit
  • Wohnsitz
  • sofern kein Wohnsitz im Inland besteht, die Nummer und die Art des amtlichen Lichtbildausweises sowie eine Kopie des Ausweises.

Bei indirekten wirtschaftlichen Eigentümern (wenn die Beteiligung über mehrere Ebenen gehalten wird) ist zusätzlich der oberste Rechtsträger zu melden.

 

Zuletzt sind auch Informationen über das „wirtschaftliche Interesse“ zu melden. Damit ist gemeint, ob der wirtschaftliche Eigentümer

  • Eigentümer am Rechtsträger ist, Stimmrechte hält oder etwa Treuhänder ist;
  • der Führungsebene angehört;
  • welche Funktion er in einem Trust einnimmt (Settlor, Trustee, Protektor, Begünstigter)
  • welche Funktion er in einer Stiftung einnimmt (Stifter, Begünstigter, Mitglied des Stiftungsvorstands)

Unterstützung bei der Meldung

Gerne helfen wir Ihnen bei der notwendigen Meldung. Als steuerlicher Vertreter können wir jedoch erst ab dem 02.05.2018 in das Register Einsicht nehmen und für unsere Kunden über Auftrag etwaige Meldungen vornehmen.

 

Für eine Meldung benötigen wir im ersten Schritt jedenfalls ein aktuelles Organigramm, aus dem alle gesellschaftlichen Verknüpfungen ersichtlich sind. Außerdem benötigen wir Informationen über etwaige bestehende Treuhandschaften.

 

Liegen diese Unterlagen vor, können wir fehlende Informationen abgleichen und in der Folge die entsprechende Meldung vorbereiten.

 


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Eccontis informiert