Für die angekündigten Änderungen beim Härtefall-Fonds steht seit 30.04.2020 die von der Bundesregierung veröffentlichte Richtlinie zur Verfügung. Die Wirtschaftskammer hat als operativer Abwickler des Härtefall-Fonds im Auftrag der Bundesregierung die Neuerungen in das Antragsformular eingearbeitet und aktualisierte Service-Information auf der Website bereitgestellt.

Folgende wesentliche Verbesserungen wurden mit der zuletzt veröffentlichten Adaptierung umgesetzt: 

  • Erweiterung des Betrachtungszeitraumes auf 6 Monate – innerhalb der insgesamt 6 Monate können 3 beliebige Monate für die Beantragung gewählt werden.
  • Einführung einer Mindestförderhöhe...