Die Phase 4 der COVID-19-Kurzarbeit läuft mit Ende Juni 2021 aus. Um die weiter von der COVID-19-Pandemie betroffenen Unternehmen besonders treffsicher zu unterstützen, haben sich Sozialpartner und Bundesregierung auf folgende Neuregelung der COVID-19-Kurzarbeit ab Juli 2021 geeinigt.

 

Die COVID-19-Kurzarbeit steht zukünftig in 2 Varianten zur Verfügung:

  • Für besonders betroffene Betriebe (Lockdown oder mindestens 50 %-Umsatzrückgang; zB Nachtgastronomie) wird die COVID-19-Kurzarbeit im Wesentlichen unverändert bis Ende 2021 möglich sein.
  • Für alle anderen Betriebe (und für die besonders betroffenen Betriebe...