COVID-19: ABRECHNUNG INVESTITIONSPRÄMIE

Im Zuge der COVID-19-Maßnahmen wurde im Herbst 2020 auch die aws Investitionsprämie auf den Weg gebracht. Investitionen von Unternehmen, die bis 28.02.2021 beantragt wurden, werden mit 14 % oder 7 % gefördert. Um tatsächlich in den Genuss dieser Investitionsprämie zu kommen, muss die Abrechnung innerhalb gewisser Fristen erfolgen.

 

Der Förderungsantrag war bis spätestens 28.02.2021 über das aws-Portal zu stellen (vgl eccontis informiert 33/2020 und 07/2021). Eine Vorgabe für die ordnungsgemäße Abwicklung ist jedoch, dass spätestens 3 Monate nach Bezahlung und Inbetriebnahme der letzten durchgeführten Investition des jeweiligen Antrags eine Abrechnung über den aws-Fördermanager gelegt werden muss. Erfolgt diese Abrechnung zu spät, verfällt der Anspruch auf die Investitionsprämie.

 

Aufgrund der vielen eingebrachten Anträge gibt es hinsichtlich der Abrechnungsfrist jedoch eine Erleichterung für Unternehmer. Alle Anträge, die bis spätestens 30.09.2021 via aws Fördermanager erfolgreich eingebracht werden, unterliegen nicht dieser 3-monatigen Abrechnungsfrist.

 

Sofern Sie für Ihr Unternehmen also Investitionsanträge gestellt haben und die Bezahlung und Inbetriebnahme bereits vor dem 30.06.2021 erfolgt ist, ist es unbedingt notwendig, dass die Abrechnung bis spätestens 30.09.2021 gestellt wird.

 

Für alle anderen Investitionen gilt in der Folge die Abrechnungsfrist von 3 Monaten nach Bezahlung und Inbetriebnahme. Weitere Informationen sind abrufbar unter: https://www.aws.at/corona-hilfen-des-bundes/aws-investitionspraemie/investitionspraemie-abrechnung/

 

Für weiterführende Auskünfte und Beratung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mag. Elisabeth Kürmayr
Prokuristin
Steuerberaterin

E ekuermayr@eccontis.at
T +43 732 221736 16
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