Das BMF hat die Details über die Verlängerung des Ausfallsbonus bis März 2022 (Ausfallsbonus III) mittels Verordnung (inklusive Richtlinien im Anhang) im BGBl. II Nr. 518/2021 veröffentlicht.
Im Rahmen der Richtlinien sind noch einige Details im Vergleich zu den angekündigten Eckpunkten angepasst worden.
Eckpunkte des Ausfallsbonus III (Finalversion vom 02.12.2021):
- Ausfallsbonus III für Zeiträume von November 2021 bis März 2022
- NEU: bei mindestens 30 % Umsatzausfall im November oder Dezember 2021 (Pkt 3.1.3., 4.1.)
- bei mindestens 40 % Umsatzausfall...