Zur Unterstützung der österreichischen Wirtschaft wurde im Rahmen des COVID-19-Hilfsfonds ab 06.11.2020 ein Lockdown-Umsatzersatz als weitere Hilfsmaßnahme bereitgestellt. Mit 23.11.2020 wurde der Lockdown-Umsatzersatz sowohl um die zusätzlich betroffenen Branchen (zB Handel, körpernahe Dienstleistungen) als auch zeitlich bis zum Ende der behördlichen Schließung am 06.12.2020 erweitert.

 

Einen Antrag für einen Lockdown-Umsatzersatz können Antragsteller bis 15.12.2020 einreichen, wenn sie direkt von den mit der COVID-19-Schutzmaßnahmen- bzw Notmaßnahmenverordnung verordneten Einschränkungen betroffen sind und in einer direkt betroffenen Branche tätig...