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COVID-19: FRISTENDE UND VERLÄNGERUNGEN

Während vor dem Sommer noch die Verlängerung einige COVID-19 Maßnahmen angekündigt wurde, laufen einige andere Maßnahmen derzeit endgültig aus. Insbesondere ist dabei auf den 31.08.2021 hinzuweisen. Dies ist der letzte Tag für die Einbringung etwaige Anträge auf Fixkostenzuschuss I (FKZ I).

 

1. FIXKOSTENZUSCHUSS (FKZ I) - FRISTENDE 31.08.2021

 

Anträge zum FKZ I können nur noch bis 31.08.2021 eingebracht werden. Wird diese Fallfrist übersehen kann für die Monate 16.03.2020 bis 15.09.2020 kein Antrag mehr auf Ersatz der Fixkosten...

ÜBERTRAGUNG GEGEN FRUCHTGENUSSRECHT

Neben ertrag-, umsatz- und grunderwerbsteuerlichen Überlegungen empfiehlt es sich bei der Begründung eines Fruchtgenussrechts, auch etwaige gebührenrechtliche Konsequenzen zu beachten.

 

Fruchtgenussvereinbarungen bieten aus steuerlicher Sicht die Möglichkeit, die Zurechnung des Vermögens (der Substanz) und der daraus entstehenden Erträge auf unterschiedliche Personen aufzuteilen. Aufgrund dessen sind Fruchtgenussvereinbarungen insbesondere im Zusammenhang mit Liegenschaften (zB Zinshäusern) von praktischer Bedeutung.

 

1. ZUWENDUNGSFRUCHTGENUSS

 

Beim Zuwendungsfruchtgenussrecht erfolgt die Einräumung der Dienstbarkeit des Fruchtgenussrechts an der Fruchtgenusssache durch den Eigentümer (Fruchtgenussbelasteten), ohne damit zugleich das...

COVID-19-HILFEN UND STEUERLICHES WOHLVERHALTEN

Die Inanspruchnahme von COVID-19-Förderungen durch Unternehmen hängt von deren steuerlichem Wohlverhalten ab.

 

Unternehmen werden von der Gewährung des Lockdown-Umsatzersatzes II, des Ausfallsbonus und weiterer künftiger Förderungen des Bundes aufgrund der COVID-19-Pandemie ausgeschlossen, wenn sie die gesetzlich vorgesehenen Voraussetzungen nicht erfüllen. Zu Unrecht erhaltene Förderungen sind verzinst zurückzuzahlen.

  • In den letzten drei veranlagten Jahren vor Beantragung der Förderung darf kein Missbrauch (Umgehung oder Minderung der Abgabenpflicht durch Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechts) verwirklicht...

LIEBHABEREI UND COVID-19

Unlängst hat das Finanzministerium in den Liebhaberei-Richtlinien wichtige Ergänzungen und Klarstellungen vorgenommen.

 

Tätigkeiten eines Steuerpflichtigen, die kein Streben nach Erzielung eines Gesamtgewinns erkennen lassen, sind aus ertragsteuerlicher Sicht unbeachtlich und fallen unter den Begriff der sogenannten „Liebhaberei“. Das bedeutet, dass etwaige Verluste aus der Tätigkeit steuerlich nicht verwertet werden können. Etwaige Zufallsgewinne sind aber auch nicht steuerpflichtig. Wann und unter welchen Voraussetzungen eine wirtschaftliche Betätigung steuerlich unbeachtlich wird, ist in der Liebhaberei-Verordnung und den dazu ergangenen...

COVID-19: KURZARBEIT PHASE 5

Die Phase 4 der COVID-19-Kurzarbeit läuft mit Ende Juni 2021 aus. Um die weiter von der COVID-19-Pandemie betroffenen Unternehmen besonders treffsicher zu unterstützen, haben sich Sozialpartner und Bundesregierung auf folgende Neuregelung der COVID-19-Kurzarbeit ab Juli 2021 geeinigt.

 

Die COVID-19-Kurzarbeit steht zukünftig in 2 Varianten zur Verfügung:

  • Für besonders betroffene Betriebe (Lockdown oder mindestens 50 %-Umsatzrückgang; zB Nachtgastronomie) wird die COVID-19-Kurzarbeit im Wesentlichen unverändert bis Ende 2021 möglich sein.
  • Für alle anderen Betriebe (und für die besonders betroffenen Betriebe...

HAFTUNG VON GESCHÄFTSFÜHRERN

Bei mehreren Geschäftsführern kann eine klare Ressortverteilung die Haftung der einzelnen Geschäftsführer einschränken.

 

Ein unternehmensrechtlicher Geschäftsführer einer GmbH (oder Vorstand einer AG) haftet nur dann für Verbindlichkeiten der Gesellschaft, wenn

  • gesetzliche Vorschriften dies ausdrücklich vorschreiben,
  • der Geschäftsführer seine Sorgfaltspflichten nicht entsprechend wahrnimmt oder
  • gegen gesetzliche Bestimmungen, wie etwa im Fall einer Krise oder Insolvenz der Gesellschaft, verstößt.

So haftet der Geschäftsführer etwa für Abgabenschulden gegenüber dem Bund und für Beitragsschulden gegenüber der Sozialversicherung, wenn diese Schulden aufgrund schuldhafter Verletzung der...

COVID-19: BEITRAGSRÜCKSTÄNDE ÖGK UND FINANZAMT

Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) verlängerte ebenso wie die Finanzbehörden das Zahlungsziel für COVID-19-bedingte Beitragsrückstände bis Ende Juni 2021. Nun müssen die aufgelaufenen Rückstände sukzessive abgebaut werden.

 

1. ÖSTERREICHISCHE GESUNDHEITSKASSE

 

Die gesetzlichen Rahmenbedingungen werden durch das vom Nationalrat beschlossene „2-Phasen-Modell“ geregelt. Grundsätzlich sind alle Beitragsrückstände bis 30.06.2021 zu begleichen. Ist dies nicht möglich, sieht das 2-Phasen-Modell folgendes vor:

 

Phase 1 dient dazu, die bis einschließlich 30.06.2021 aufgelaufenen Beitragsrückstände zu begleichen. Dies erfolgt, je nach finanzieller Leistungsfähigkeit der Unternehmen, bis...

STEUERLICHE BEHANDLUNG VON MIETERINVESTITIONEN

Mieterinvestitionen, die über bloße Erhaltungsmaßnahmen hinausgehen, sind Aufwendungen für Zu- und Umbauten an gemieteten Liegenschaften, die zum eigenen Vorteil des Mieters vorgenommen werden.

 

Mieterinvestitionen, zu denen der Mieter berechtigt war, werden diesem steuerlich dann zugerechnet und führen somit zu einer steuermindernden Berücksichtigung, wenn

 

  • keine Verrechnung mit dem Mietzins erfolgt oder
  • der Mieter die Investition bis zum Ablauf der Mietzeit entfernen darf oder
  • wenn der Mieter bei Beendigung des Mietverhältnisses Anspruch auf Entschädigung in Höhe des Restwerts der Einbauten hat.

Die...