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UMSATZSTEUERBEFREIUNG VON ÄRZTEN

Im Zuge der Änderung der Umsatzsteuerrichtlinien wurde ergänzt, dass eine Heilbehandlung auch telefonisch erfolgen kann.

 

Unter bestimmten Umständen sind Umsätze von Ärzten von der Umsatzsteuer befreit. So besteht für Leistungen, die selbständige Ärzte im Bereich der Humanmedizin im Rahmen ihrer Heilbehandlung an Patienten erbringen, in der Regel eine unechte Umsatzsteuerbefreiung. Das bedeutet, dass der Arzt für seine Heilbehandlung keine Umsatzsteuer in Rechnung zu stellen hat, zugleich allerdings auch nicht die Vorsteuer geltend machen darf. Für die...

VERMIETUNG WOHNUNG AUF ONLINEPLATTFORMEN

Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) entschied 2020 darüber, ob die Vermietung einer Wohnung über eine Onlineplattform eine Raummiete oder eine Beherbergung im Sinne des Gewerberechts darstellt.

 

Auswirkungen kann die Einstufung als Beherbergung im Sinne des Gewerberechts auf die gewerbliche Sozialversicherung des Vermieters und auf die Umlagen-Zahlungen an die Wirtschaftskammer haben. Weiters können Strafen für die nicht vorhandene Gewerbeberechtigung anfallen.




Vermietung oder Beherbergung?

Für die Abgrenzung der Beherbergung von Gästen zur bloßen Wohnraumvermietung ist - neben anderen Aspekten...

VORSTEUERRÜCK- ERSTATTUNG FÜR 2020

Wie jedes Jahr dürfen wir auf die geltenden Fristen im Zusammenhang mit Vorsteuerrückerstattungen im Ausland hinweisen. Wenn Sie als Unternehmer Rechnungen aus in anderen Staaten in Anspruch genommenen Leist­ungen (zB Nächtigungskosten, Geschäftsessen) erhalten, so können Sie die darin ent­haltenen Um­satz­steuerbeträge im Vorsteuerrückerstattungsverfahren von den ausländischen Steuerbehörden zurückfordern.

 

Für die Einreichung von Vorsteuerrückerstattungsanträgen sind zwei Fristen unbedingt zu be­achten:

  • der 06.2021 gegenüber Drittstaaten und
  • der 09.2021 gegenüber EU-Mitgliedstaaten.

Achtung: Aufgrund des Austritts aus der Europäischen Union endete die Frist für...

LIEBHABEREI BEI PARIFI- ZIERUNG EINES GEBÄUDES

Tätigkeiten, die auf Dauer kein positives wirtschaftliches Gesamtergebnis erbringen, fallen abgabenrechtlich unter den Begriff der „Liebhaberei“ und sind steuerlich unbeachtlich. Daraus resultierende Verluste können steuerlich nicht verwertet werden, und (Zufalls)Gewinne sind nicht steuerpflichtig.

 

Zudem kann auch der Verlust des Vorsteuerabzuges drohen. Bei der Vermietung von Liegenschaften sind die konkreten ertrag- und umsatzsteuerlichen Konsequenzen der Liebhabereibeurteilung von der Einstufung der Vermietungstätigkeit als sogenannte „kleine Vermietung“ oder „große Vermietung“ abhängig. Die Parifizierung eines Wohnhauses kann dabei zu nachteiligen...

ARBEITSZIMMER IM STEUERRECHT

Noch nie haben so viele Menschen ihre Wohnung zum Büro gemacht und von zu Hause aus gearbeitet wie im letzten Jahr. Doch seit März 2020 ist Homeoffice in vielen Haushalten anzutreffen. Die Palette reicht vom Arbeitsplatz im Wohnzimmer bis zum büromäßig eingerichteten Arbeitszimmer. Doch wann und in welchem Umfang können die damit einhergehenden Kosten auch steuerlich verwertet werden?

 

Das Arbeitszimmer im Steuerrecht ist grundsätzlich kein neues Thema, hat aber aufgrund der Pandemiemaßnahmen neue Aktualität erhalten. Aber...

VERLÄNGERUNG ZAHLUNGS- ERLEICHTERUNG

Die im Jänner bereits einmal verlängerten Fristen für Abgabenstundungen bzw das Ratenzahlungsmodell wurden mit dem 2. COVID-19-Steuermaßnahmengesetz abermals verlängert. Nachfolgend ein Überblick über die nun geltenden Termine und Fristen:

 

  • Alle bis 31.03.2021 bewilligten Stundungen wurden automatisch bis 30.06.2021 verlängert.
  • Stundungen, die noch vor dem 31.05.2021 beantragt werden, sind ohne weitere Begründung mit einer Zahlungsfrist bis 30.06.2021 zu bewilligen.
  • Für den Zeitraum vom 15.03.2020 bis 30.06.2021 sind keine Stundungszinsen
  • Für den Zeitraum vom 01.07.2021 bis zum 30.06.2024 betragen die...

FERIALJOB – AUSBILDUNGS- ODER ARBEITSVERHÄLTNIS?

Trotz Unsicherheiten im Zusammenhang mit COVID-19, werden auch heuer Unternehmen  während der Sommerferien wieder Schüler und Stu­denten in ihren Betrieben beschäftigen. Dabei sind arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Vor­schriften zu beachten.

 

Ferialarbeit tritt im unternehmerischen Alltag in drei verschiedenen Erscheinungsformen zu Tage, die sich arbeits- und sozialversicherungsrechtlich unterscheiden. Erfahrungsge­mäß han­delt es sich in der Praxis hauptsächlich um Ferialarbeitnehmer, daneben gibt es noch so genannte echte Ferialpraktikanten und Volontäre.

 

1. FERIALARBEITNEHMER

 

Bei Ferialarbeitnehmern handelt es sich um Schüler oder Studenten,...

EU-LIEFERUNGEN AN PRIVATE AB 01.07.2021

Ab 01.07.2021 kommt es zu einer weiteren umsatzsteuerlichen Änderung. Österreichische Unternehmen, die Lieferung von mehr als EUR 10.000,00 pro Kalenderjahr in ein anderes EU-Land tätigen, müssen die ausländischen Rechnungslegungsvorschriften beachten oder sich für ein bestimmtes Meldeverfahren über FinanzOnline anmelden.

 

Werden Gegenstände durch den österreichischen Unternehmer oder für dessen Rechnung von Österreich in einen anderen EU-Mitgliedstaat an einen Nichtunternehmer versendet oder befördert oder ist der österreichische Lieferer an einer derartigen Beförderung oder Versendung indirekt beteiligt, so gilt...

VERKAUF VON GEMISCHT GENUTZTEN GEBÄUDEN

Werden sowohl privat als auch betrieblich – also gemischt genutzte Wohnhäuser – verkauft, kann es zu einem Verlust der Hauptwohnsitzbefreiung kommen und es droht eine erhebliche Steuermehrbelastung.

 

Werden als Hauptwohnsitz genutzte Gebäude (etwa Einfamilienhäuser, Eigentumswohnungen etc) veräußert, so ist der daraus erzielte Veräußerungsgewinn in der Regel von der Einkommensteuer befreit. Vorsicht ist aus ertragsteuerlicher Sicht jedoch dann geboten, wenn das private Wohnhaus zugleich auch betrieblich, etwa als Arztordination, genutzt wird. Abhängig vom Ausmaß der tatsächlichen betrieblichen...

COVID-19: KURZARBEIT PHASE 4

Für die Corona-Kurzarbeit Phase 4, gültig ab 01.04.2021 bis 30.06.2021, haben sich Sozialpartner und Bundesregierung auf eine neue Kurzarbeitsvereinbarung geeinigt. Diese gilt für alle Kurzarbeitsprojekte ab 01.04.2021 und entspricht im Wesentlichen der bis 31.03.2021 geltenden Kurzarbeit Phase 3.

 

Die Eckpunkte der Kurzarbeit Phase 4

  • Die Nettoersatzrate beträgt wie bisher 90 %, 85 % oder 80 % (abhängig vom Brutto vor Kurzarbeit) und kann weiterhin anhand der Mindestbruttoentgelttabelle des Arbeitsministeriums ermittelt werden.
  • Die Arbeitszeit kann im Normalfall so wie...