eccontis informiert

COVID-19: KURZARBEIT PHASE 4

Für die Corona-Kurzarbeit Phase 4, gültig ab 01.04.2021 bis 30.06.2021, haben sich Sozialpartner und Bundesregierung auf eine neue Kurzarbeitsvereinbarung geeinigt. Diese gilt für alle Kurzarbeitsprojekte ab 01.04.2021 und entspricht im Wesentlichen der bis 31.03.2021 geltenden Kurzarbeit Phase 3.

 

Die Eckpunkte der Kurzarbeit Phase 4

  • Die Nettoersatzrate beträgt wie bisher 90 %, 85 % oder 80 % (abhängig vom Brutto vor Kurzarbeit) und kann weiterhin anhand der Mindestbruttoentgelttabelle des Arbeitsministeriums ermittelt werden.
  • Die Arbeitszeit kann im Normalfall so wie...

DIENSTLEISTUNGEN ODER WAREN AUS DEM EU-AUSLAND

Bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen und Warenlieferungen, die ein Arzt erhält, kann es zu umsatzsteuerlichen Pflichten kommen.

 

Umsätze aus der Tätigkeit als Arzt (Heilbehandlungen) sind von der Umsatzsteuer befreit. Das bedeutet, dass ein Arzt auf seinen Honorarnoten für die Tätigkeit als Arzt keine Umsatzsteuer ausweisen muss, aber auch keinen Vorsteuerabzug hat. Ärzte haben daher weder eine Umsatzsteuervoranmeldung noch eine Umsatzsteuerjahreserklärung abzugeben. Die Umsatzsteuerbefreiung der ärztlichen Tätigkeit kann zu der irrtümlichen Annahme führen, dass Ärzte nie Umsatzsteuer bezahlen müssen.

 

Doch...

HOMEOFFICE-GESETZESREGELUNG

Der Gesetzesentwurf zu den neuen Homeoffice-Regelungen wurde im gesetzgeberischen Schnellverfahren durchgepeitscht. Der steuerliche Teil soll rückwirkend mit 01.01.2021 in Kraft treten und wurde mit nur leichten Abänderungen in das 2. COVID-19-Steuermaß-nahmengesetz eingefügt. Der arbeitsrechtliche Teil soll mit 01.04.2021 in Kraft treten und wurde als eigener Initiativantrag im Nationalrat eingebracht. Nachstehend ein Überblick über die wichtigsten Homeoffice-Regelungen.

 

Vereinbarungsprinzip

Homeoffice wird ab 01.04.2021 weiterhin Vereinbarungssache zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber bleiben. Es wird daher keinen Rechtsanspruch für den Arbeitnehmer und...

BREXIT UND UMSATZSTEUER- LICHE AUSWIRKUNGEN

Großbritannien ist am 31.01.2020 endgültig aus der EU ausgetreten und hat keine Verlängerung der steuerlichen Übergangsphase beantragt, weshalb Großbritannien aus steuerlicher Sicht seit 01.01.2021 Drittlandsstatus hat.

 

Seit diesem Zeitpunkt kommen somit die umsatzsteuerlichen Bestimmungen für Drittländer zur Anwendung. Nordirland gilt hingegen auch nach dem 31.12.2020 in Bezug auf die Bestimmungen zu Waren weiterhin als Gemeinschaftsgebiet, weshalb für Warenlieferungen von und nach Nordirland die Regelungen für EU-Mitgliedstaaten zur Anwendung kommen. Folgende Änderungen für Umsätze seit dem...

COVID-19: AUSFALLSBONUS

Die Wirtschaftshilfen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie wurden um den Ausfallsbonus ergänzt. Dieser umfasst sowohl einen „Bonus“ als auch einen Vorschuss auf den Fixkostenzuschuss II (FKZ II) zur Liquiditätssicherung.

 

Laut Information des Finanzministers vom Februar 2021 soll der Ausfallsbonus für Zeiträume ab November 2020 bis Juni 2021 zur Verfügung stehen und somit den Unternehmern finanzielle Planbarkeit geben.

 

Unternehmer, die mehr als 40 Prozent Umsatzausfall im Vergleich mit dem Monatsumsatz des jeweiligen Vergleichszeitraums haben, können – auch wenn...

INVESTITIONSPRÄMIE – FRIST ENDET

Die Auswirkungen der Pandemie haben bei manchen Unternehmen zu verhaltener Investitionsneigung geführt. Der Gesetzgeber will mit der Vergabe einer Investitionsprämie dagegenhalten: durch nicht rückzahlbare Zuschüsse im Sinne des § 2 Z 3 der Allgemeinen Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderung aus Bundesmitteln. Aus Sicht des EU- Rechts gelten solche Förderungsmittel nicht als Beihilfe (vgl eccontis informiert 33/2020 vom 21.08.2020).

 

Wer bekommt die COVID-19 Investitionsprämie?

Wer ein Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Österreich im eigenen Namen und...

COVID-19: VERLUSTERSATZ

Mit dem Verlustersatz ist die „Familie“ der Fixkostenzuschüsse auf nunmehr drei verschiedene Maßnahmen angewachsen. Nach dem Fixkostenzuschuss I und dem Fixkostenzuschuss 800.000 kann seit 16.12.2020 auch die erste Tranche des sogenannten Verlustersatzes beantragt werden. Dieser sieht eine maximale Förderhöhe von 3 Mio EUR vor und kann alternativ zum Fixkostenzuschuss 800.000 in Anspruch genommen werden.

 

Wie auch die beiden ersten Fixkostenzuschüsse hat der Verlustersatz das Ziel, die Zahlungsfähigkeit von Unternehmen zu erhalten und sie bei der Überbrückung...

ZAHLUNGSERLEICHTERUNGEN FÜR ABGABENRÜCKSTÄNDE

Bereits bei Auftreten der ersten COVID-19-Welle im Frühjahr 2020 wurden zur Bekämpfung der negativen Folgen der Pandemie im Bereich der Wirtschaft großzügige Stundungs- und Ratenzahlungsmöglichkeiten geschaffen, um Unternehmen hinsichtlich ihrer Liquidität zu unterstützen. Da sich Österreich mittlerweile im dritten Lockdown befindet, wurden diese Maßnahmen nun erweitert.

 

Die Liste der Maßnahmen, mit denen von der Pandemie Betroffenen geholfen werden soll, ist bekanntlich sehr umfangreich. Die meisten Hilfen haben aber eine Gemeinsamkeit: Sie müssen mit mehr oder weniger...

COVID-19: ÜBERSICHT HILFSMASSNAHMEN

Bei der Vielzahl an Hilfsmaßnahmen für Unternehmen, die seit Beginn der Pandemie beschlossen wurden, kann man leicht den Überblick verlieren. Während  manche – wie der Umsatzersatz – nur ganz kurze Zeit beantragbar waren, gelten für andere großzügige Fristen, sodass sich ein Zuwarten durchaus auszahlen kann. Hier ein kurzer Überblick über Förderungen und steuerliche Maßnahmen, die noch in Anspruch genommen werden können:

 

Fixkostenzuschuss

  • Voraussetzung: Umsatzausfall von mindestens 40%
  • Zeitraum: 16.03.2020 bis 15.9.2020
  • Förderung: ersetzt bis zu 75 % der Fixkosten...

WIEDERAUFNAHME DURCH DIE FINANZVERWALTUNG

Das Bundesfinanzgericht hat in einem Verfahren 2020 entschieden, dass ein Wiederaufnahmebescheid aufzuheben ist, wenn der Betriebsprüfungsbericht keine konkreten Ausführungen zum Neuhervorgekommenen enthält.

 

Die Rechtskraft eines Bescheides gewährt dem Unternehmer vor allem Rechtssicherheit und Rechtsbeständigkeit. Ein rechtskräftiger Bescheid kann grundsätzlich nicht mehr geändert werden. Dennoch ermöglicht das Verfahrensrecht, unter bestimmten Voraussetzungen sowohl zugunsten, als auch zulasten des Unternehmers die Rechtskraft zu durchbrechen. Ein solches Mittel stellt die Wiederaufnahme des Verfahrens dar. Vereinfacht gesprochen liegt ein rechtskräftiger Abgabenbescheid...