NEUER PROGRESSIVER KÖRPERSCHAFTSTEUERTARIF AB 2028

Ab dem Jahr 2028 wird ein progressiver Körperschaftsteuertarif eingeführt. Grundsätzlich bleibt der bisherige Steuersatz von 23 % bestehen. Für jenen Einkommensteil, der 1 Mio EUR übersteigt, erhöht sich der Steuersatz jedoch auf 24 %.

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Die Neuregelung gilt sowohl für unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaften als auch für beschränkt steuerpflichtige ausländische Körperschaften. Für beschränkt steuerpflichtige inländische Körperschaften bleibt der Steuersatz hingegen unverändert bei 23 %. Zusätzlich wird für unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaften ein Progressionsvorbehalt eingeführt. Dadurch werden Einkünfte, die aufgrund eines Doppelbesteuerungsabkom-mens steuerbefreit sind, bei der Ermittlung des anzuwendenden Körperschaftsteuersatzes berücksichtigt.

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Für Unternehmensgruppen wird der progressive Steuertarif auf das gesamte veranlagte Gruppeneinkommen angewendet. Der Steuersatz von 23 % steht somit nur bis zu einem Gruppeneinkommen von 1 Mio EUR zur Verfügung – unabhängig davon, aus wie vielen Unternehmen die Unternehmensgruppe besteht.

Für weiterführende Auskünfte und Beratung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mag. Michael Nösslböck

Wirtschaftsprüfer | Steuerberater

Partner | Geschäftsführer

eccontis Steuerberatung | Wirtschaftsprüfung

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