NEUER PROGRESSIVER KÖRPERSCHAFTSTEUERTARIF AB 2028
Ab dem Jahr 2028 wird ein progressiver Körperschaftsteuertarif eingeführt. Grundsätzlich bleibt der bisherige Steuersatz von 23 % bestehen. Für jenen Einkommensteil, der 1 Mio EUR übersteigt, erhöht sich der Steuersatz jedoch auf 24 %.
Die Neuregelung gilt sowohl für unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaften als auch für beschränkt steuerpflichtige ausländische Körperschaften. Für beschränkt steuerpflichtige inländische Körperschaften bleibt der Steuersatz hingegen unverändert bei 23 %. Zusätzlich wird für unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaften ein Progressionsvorbehalt eingeführt. Dadurch werden Einkünfte, die aufgrund eines Doppelbesteuerungsabkom-mens steuerbefreit sind, bei der Ermittlung des anzuwendenden Körperschaftsteuersatzes berücksichtigt.
Für Unternehmensgruppen wird der progressive Steuertarif auf das gesamte veranlagte Gruppeneinkommen angewendet. Der Steuersatz von 23 % steht somit nur bis zu einem Gruppeneinkommen von 1 Mio EUR zur Verfügung – unabhängig davon, aus wie vielen Unternehmen die Unternehmensgruppe besteht.
Für weiterführende Auskünfte und Beratung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mag. Michael Nösslböck
Wirtschaftsprüfer | Steuerberater
Partner | Geschäftsführer
eccontis Steuerberatung | Wirtschaftsprüfung
