ÜBERPRÜFUNG VON SUBUNTERNEHMEN
Auch im unternehmerischen Bereich nehmen Betrugsfälle immer weiter zu. Um als Auftraggeber letztendlich nicht auf Kosten sitzen zu bleiben (zB kein Vorsteuerabzug, steuerrechtliche Haftungen, etc) sollten insbesondere neue Geschäftspartner vor Beginn einer Zusammenarbeit gut überprüft werden. Dabei helfen verschiedene behördliche Plattformen und Datenbanken, aber auch Internetrecherchen.
Scheinunternehmen sind kein neues Phänomen, allerdings steigt deren Zahl kontinuierlich an. Als Scheinunternehmer gelten Unternehmen, die in der Regel keine tatsächliche Geschäftstätigkeit entfalten, sondern zu dem Zweck betrieben werden, Steuern zu hinterziehen oder Sozialleistungen zu erschleichen. Dabei bedienen sie sich immer komplexerer Konstruktionen, die auf den ersten Blick nicht als betrügerisch erkennbar sind.
Zusammenarbeit mit Scheinunternehmen
Im Falle einer Zusammenarbeit mit Scheinunternehmen haben nämlich nicht nur die Betrüger selbst mit steuerlichen oder finanzstrafrechtlichen Konsequenzen zu rechnen, sondern auch korrekt arbeitende Unternehmen können erhebliche Schäden erleiden. So besteht für sie die Gefahr, dass Betriebsausgaben und Vorsteuerabzüge vom Finanzamt nicht anerkannt oder finanzstrafrechtliche Ermittlungen geführt werden. Besondere Vorsicht ist in der Bau- und Reinigungsbranche geboten. Hier haftet der Auftraggeber im Rahmen der gesetzlichen AuftraggeberInnenhaftung (AGH) für die Sozialversicherungsbeiträge und sonstigen lohnabhängigen Abgaben, die für die Beschäftigten des beauftragten (Schein)Unternehmens zu entrichten sind.
Folgende Punkte sollten Sie vor Auftragsvergabe unbedingt prüfen
- Es sollte immer eine schriftliche Korrespondenz (zumindest via E-Mail) mit dem Auftragnehmer geführt und insbesondere Auftragsscheine, Rechnungen, Baustellendokumentationen und Lieferscheine schriftlich verlangt werden. Von einer ausschließlich mündlichen Korrespondenz oder einer Korrespondenz nur über WhatsApp oder SMS ist jedenfalls abzuraten.
- Ausweiskopie: Immer eine Kopie der relevanten Ausweise (Geschäftsführer, Polier, Bevollmächtigter oä) verlangen.
- Aufrechte Gewerbeberechtigung: Überprüfung im Firmen A-Z (firmen.wko.at) oder auf GISA (gisa.gv.at).
- Aktueller Firmenbuchauszug: Abfragen über https://justizonline.gv.at/jop/web/firmenbuchabfrage
- Gültige UID-Nummer (Stufe-2-Abfrage): Der Abruf kann über https://ec.europa.eu/taxation_customs/vies/#/vat-validation oder über FinanzOnline erfolgen.
- Scheinunternehmerliste: Das Finanzministerium aktualisiert laufend die Liste der eingetragenen Scheinunternehmen auf https://service.bmf.gv.at/service/allg/lsu/.
- HFU-Liste: Speziell in der Bau- und Reinigungsbranche ist diese relevant. Der Abruf erfolgt über https://www.sozialversicherung.at/agh-frontend-extern/views/dienstgeber_hfu_suchen.xhtml.
- Außenauftritt: Verfügt der Auftragnehmer über eine Website, sollte überprüft werden, wer im Impressum genannt wird.
Die durchgeführten Überprüfungen und deren Ergebnisse sollten entsprechend dokumentiert werden, um im Fall der Fälle entsprechende Nachweise erbringen zu können.
Für weiterführende Auskünfte und Beratung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mag. Welf Kleinhanns
Steuerberater
Partner | Geschäftsführer
eccontis Steuerberatung | Wirtschaftsprüfung