VERPFLICHTENDE ELEKTRONISCHE ZUSTELLUNG IN FINANZONLINE
Ab 03.09.2025 werden alle Schriftstücke an Unternehmen, die zur Abgabe einer Umsatzsteuerjahreserklärung verpflichtet sind, ausschließlich elektronisch über FinanzOnline zugestellt. Ein Ausstieg („Herausoptieren“) ist nicht mehr möglich.
Durch das zuletzt beschlossene Budgetbegleitgesetz 2025 wurde auch die Zustellung von Schriftstücken im FinanzOnline neu geregelt. Das Finanzamt hat nunmehr alle FinanzOnline Teilnehmer darüber informiert, dass ab 03.09.2025 die Zustellung von Bescheiden, Buchungsmitteilungen und anderen Schriftstücken verpflichtend auf elektronische Zustellung in FinanzOnline geändert wird.
Um keine Schriftstücke zu übersehen, sollte in den persönlichen Daten daher unbedingt die Funktion „E-Mail-Benachrichtigung“ aktiviert werden. Sofern diese Benachrichtigungsfunktion aktiviert ist und eine aktuelle E-Mailadresse hinterlegt ist, wird man automatisch mittels E-Mail über den Eingang von neuen Schriftstücken informiert.
Rechtswirksam zugestellt gilt ein Schriftstück nämlich schon, sobald es im Posteingang von FinanzOnline abrufbar ist – unabhängig davon, ob man es wirklich abgerufen hat. Mit diesem Tag beginnen dann auch die entsprechenden Fristen zu laufen.
Sofern eine steuerliche Vertretung vorliegt, erhält der Steuerberater/die Steuerberaterin weiterhin die Zustellung und kümmert sich um Prüfung und Information. Die bisherigen Vertretungsverhältnisse bleiben also wie gewohnt bestehen. Einige wenige Ausnahmen sind möglich, sofern eine elektronische Zustellung aus technischen oder rechtlichen Gründen nicht möglich ist.
Das Finanzamt empfiehlt folgende Schritte bei der Umsetzung
- Loggen Sie sich regelmäßig in FinanzOnline ein.
- Prüfen und aktualisieren Sie Ihre E-Mail-Adresse.
- Aktivieren Sie die E-Mail-Benachrichtigung.
- Archivieren Sie zugestellte Dokumente außerhalb von FinanzOnline.
- Stellen Sie eine interne Weiterleitung bei (längeren) Abwesenheiten sicher.
Für weiterführende Auskünfte und Beratung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mag. Welf Kleinhanns
Steuerberater
Partner | Geschäftsführer
eccontis Steuerberatung | Wirtschaftsprüfung