eccontis informiert

ÄNDERUNGEN BEI KAMMERUMLAGE

Ab 01.01.2019 kommt es im Zuge der Novellierung des Wirtschaftskammergesetztes zu einer Neuregelung bei der Berechnung bzw Höhe der Kammerumlagen 1 und 2 (KU 1 und KU 2).

 

Durch die Neuerungen ab 2019 kommt es zur Einführung eines degressiven Staffeltarifs. Weiters werden Vorsteuern im Zusammenhang mit Investitionen in das (ertragsteuerliche) Anlagevermögen in Zukunft von der Bemessungsgrundlage auszuscheiden sein. Wir empfehlen Ihnen, sich recht­zeitig mit dem Anbieter der Buchungssoftware in Verbindung zu setzen bzw die Anlage...

MONATLICHE BEITRAGSGRUNDLAGENMELDUNG (MBGM)

Mit dem Meldepflicht-Änderungsgesetz sowie dem Budgetbegleitgesetz 2018/2019 wurden die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die monatliche Beitragsgrundlagenmeldung in der Sozialversicherung geschaffen. Das neue System wird mit 01.01.2019 in Kraft treten.

 

Während im alten Meldesystem Dienstgeber, welche das Selbstabrechnungsverfahren angewendet haben, nach Ablauf eines jeden Beitragszeitraumes (in der Regel Kalendermonat) die Gesamtsumme aller, in diesem Zeitraum gebührenden und darüber hinaus gezahlten Entgelte im Rahmen der Bei­tragsnachweisung gemeldet haben, ist nunmehr eine individuelle Beitragsgrundlage sämtlicher Arbeitnehmer zu melden. Die Verpflichtung...

STEUERTIPPS ZUM JAHRESWECHSEL – TEIL 2

Nicht nur für Unternehmer, sondern auf für Arbeitnehmer gibt es Möglichkeiten die Steuer­last 2018 noch zu senken.

 

Werbungskosten

Was für Unternehmer die Betriebsausgaben sind, sind für nichtselbständig Erwerbstätige die Werbungs­kosten. Wer in seiner Arbeitnehmerveranlagung Ausgaben für Fortbildung, Fachliteratur, Arbeits- oder Kommunikationsmittel, doppelte Haushaltsführung etc steuermindernd geltend machen möchte, sollte darauf achten, dass die entsprechenden Zahlungen auch tatsächlich noch vor dem 31. Dezember getätigt werden. Wie bei der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung gilt auch hier: Wer Ausgaben vorzieht, kommt früher zu...

STEUERTIPPS ZUM JAHRESWECHSEL – TEIL 1

Wie in den letzten Jahren dürfen wir auch heuer noch vor dem Jahreswechsel einige Anreg­ungen für Unternehmer zur Steueroptimierung geben. Gegebenenfalls kann damit die Steuer­last 2018 noch ver­mindert werden.

 

Verschiebung von Einnahmen und Ausgaben

Unternehmer, die ihren Gewinn mittels Einnahmen-Ausgaben-Rechnung bzw Überschussrech­nung ermitteln, haben ein einfaches Mittel zur Hand, ihren steuerlich relevanten Gewinn zu beein­flussen. Da es im Regelfall auf den Zu- bzw Abfluss von Zahlungen ankommt, kann durch vorge­zogene Zahlungen, Vorauszahlungen oder verschobene Einnahmen das Ergebnis...

LOHNKONTENVERORDNUNG

Die Personalverrechnung hat sich in den letzten Jahren zunehmend zu einer „Spezialwissen­schaft“ entwickelt. Unternehmer und Geschäftsführer setzen sich oft aufgrund der vielen Regelungen und Formalvoraussetzungen mit den Details der Abrechnung nicht mehr aus­einander, sondern verlassen sich zurecht auf die Personalverrechnung. Trotzdem ist es not­wendig einen gewissen Überblick zu bewahren.

 

Aufgrund der Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes und der Lohnkontenverordnung 2006 hat der Arbeitgeber für jeden Arbeitnehmer ein Lohnkonto zu führen. In der Lohnkontenverordnung ist detailliert festgelegt, welche Informationen...

GEWINNFREIBETRAG 2018

Wie jedes Jahr um diese Zeit dürfen wir Sie auf die Vorteile des sogenannten Gewinnfreibe­trages und dessen steuerlich optimale Ausnutzung vor Jahresende hinweisen.

 

Natürliche Personen können im Rahmen von Einzelunternehmen und Personengesellschaften in Form eines steuerlichen Gewinnfreibetrages bis zu 13 % ihres Gewinns aus einer betrieb­lichen Tätigkeit steuerfrei belassen. Um die Steuerbelastung Ihres Unternehmens zu op­timieren, sollten Sie, sofern es wirtschaftlich auch sinnvoll ist, noch vor dem Jahresende Investitionen in begünstigte Wirtschaftsgüter tätigen.

 

Der Gewinnfreibetrag unterteilt sich...

UST-BEFREIUNG FÜR GÜTERBEFÖRDERUNG EINGESCHRÄNKT

Eine EuGH-Rechtsprechung führt zu einer Änderung der Rechnungslegung und bringt in Höhe der nicht verrechneten Umsatzsteuer ein wirtschaftliches Risiko bei Nichtbeachtung. Die Finanzverwaltung gibt den betroffenen Unternehmern bis 31.12.2018 Zeit, ihre Rechnungslegung umzustellen.

 

Entsprechend dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) ist Voraussetzung für eine Umsatzsteuerbefreiung der sonstigen Leistung im Zusammenhang mit der Beförderung ins Drittland, dass

  • die sonstige Leistung (Erbringung der Transportleistung sowie Übernahme der Zollformalitäten an den Grenzübergangsstellen, Überwachung der Fracht, Be- und Entladearbeiten) unmittelbar im Zusammenhang mit...

AUTOMATISCHE ARBEITNEHMERVERANLAGUNG – KORREKTUR

Sollten Sie mit der automatischen Arbeitnehmerveranlagung nicht einverstanden sein, können Sie diese durch die Einbringung einer selbstdurchgeführten Arbeitnehmerveranlagung wieder aufheben und somit auch berichtigen.

 

Seit Sommer 2017 (Veranlagung 2016) kann das Finanzamt sogenannte „antraglose Arbeitnehmerveranlagungen“ (vgl eccontis informiert 15/2017) vornehmen.

 

Diese können erfolgen, wenn

1. bis Ende Juni keine Arbeitnehmerveranlagung (weder in Papierform noch via FinanzOnline) für das Vorjahr eingereicht wurde,

2. aus der Aktenlage anzunehmen ist, dass im Vorjahr nur lohnsteuerpflichtige Einkünfte bezogen worden sind,

3. die Veranlagung zu...

KAPITALERTRÄGE VON AUSLÄNDISCHEN DEPOTS

Werden Kapitalerträge auf einem ausländischen Wertpapierdepot vereinnahmt, muss der Privatanleger die Erträge im Nachhinein in seiner Steuererklärung anführen.

 

Werden Kapitalerträge von Privatpersonen auf einem inländischen Wertpapierdepot gutgeschrieben, wird vom inländischen Kreditinstitut automatisch die Kapitalertragsteuer (KESt) in Höhe von 27,5 % einbehalten. In diesen Fällen müssen die erzielten Kapitalerträge (wie etwa Dividenden oder Veräußerungsgewinne aus Aktienverkäufen) nicht mehr in die Einkommensteuererklärung aufgenommen werden.

 

Kapitalerträge aus einem Auslandsdepot dagegen sind in die österreichische Einkommensteuererklärung selbst dann aufzunehmen, wenn im...