Das Neugründungsförderungsgesetz (NeuFöG) bietet finanzielle Unterstützung am Beginn einer Unternehmerkarriere. Um in den Genuss dieser Förderungen zu kommen, müssen Unternehmensgründer eine Erklärung vor der Neugründung bestätigen lassen.
Wer ist begünstigt?
Um als Neugründer im Sinne des NeuFöG zu gelten, müssen folgende Bedingungen kumulativ vorliegen:
- Es muss eine bisher nicht vorhandene betriebliche Struktur durch Neugründung eines gewerblichen, land- und forstwirtschaftlichen oder dem selbständigen freiberuflichen Erwerb dienenden Betrieb geschaffen werden.
- Die innerhalb von zwei Jahren nach der Neugründung die Betriebsführung beherrschende...