Wie in den letzten Jahren dürfen wir auch heuer noch vor dem Jahreswechsel einige Anregungen für Unternehmer zur Steueroptimierung geben. Gegebenenfalls kann damit die Steuerlast 2017 noch vermindert werden.
Investitionen vor dem Jahresende
Wenn Sie heuer noch Investitionen tätigen und das Wirtschaftsgut auch vor dem 31.12.2017 in Betrieb nehmen, kann noch eine Halbjahres-Abschreibung geltend gemacht werden.
Verschiebung von Einnahmen und Ausgaben
Unternehmer, die ihren Gewinn nicht mittels Bilanz, sondern durch Einnahmen-Ausgaben-Rechnung bzw Überschussrechnung ermitteln, haben ein einfaches Mittel zur...