Bei Immobilienprojekten, die in Form einer Kommanditgesellschaft (KG) betrieben werden, stellt sich die Frage, in welcher Höhe steuerliche Verluste an die einzelnen Kommanditisten zugewiesen werden können.
Dafür ist zu unterscheiden, ob betriebliche oder außerbetriebliche Einkünfte vorliegen, und wie die vertraglichen Vereinbarungen in der Praxis gelebt werden.
1. EINKÜNFTE AUS GEWERBEBETRIEB (BETRIEBLICHE IMMOBILIEN-KG)
Kommanditisten einer betrieblich tätigen KG können Verluste ab dem Jahr 2016, sofern sie natürliche Personen sind und keine "ausgeprägte Unternehmerinitiative" entfalten, nur mehr bis zur Höhe...