GmbH Gesellschafter-Geschäftsführer können eigenständige Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes sein, wenn sie die Geschäftsführung selbständig ausüben. In diesem Fall kann somit auch ein umsatzsteuerpflichtiger Leistungsaustausch vorliegen.
1. GESELLSCHAFTER-GESCHÄFTSFÜHRER
Bei einem Gesellschafter-Geschäftsführer sind für die Frage, ob die Tätigkeit selbständig im Sinne des Umsatzsteuergesetzes ausgeübt wird, die Beteiligungshöhe und das Vorliegen gesellschaftsvertraglicher Sonderbestimmungen (Sperrminorität, Syndikatsvereinbarung) von Bedeutung.
Der Gesellschafter-Geschäftsführer wird bei einer Höhe des Gesellschaftsanteils von 50 % oder mehr oder bei Vorliegen einer Sperrminorität im Falle einer Beteiligung...