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AKTUELLES AUS DER FINANZVERWALTUNG

Die Zinssätze für die von der Finanzverwaltung in Rechnung gestellten Zinsen orientieren sich am Basiszinssatz. Da dieser Mitte März gesenkt wurde, waren auch die Zinsen der Finanzver­waltung anzupassen. Als weitere Neuerung wurde der Grundstückswert-Rechner veröffent­licht.

 

1. Zinsen der Finanzverwaltung

 

Mit Beschluss des Rates der Europäischen Zentralbank vom 10.03.2016 wurde der Basiszinssatz von bislang - 0,12 % auf nunmehr - 0,62 % abgesenkt. Da dieser Zinssatz als Referenzzinssatz für die Finanzverwaltung fungiert, mussten auch deren Zinsen im selben...

AUSSCHÜTTUNG GMBH AN GESELLSCHAFTER

Eine GmbH hat im Rahmen von Gewinnausschüttungen an ihre Gesellschafter einige gesetz­liche Regelungen im Zusammenhang mit der Kapitalertragsteuer (= KESt) zu berücksichtigen.

 

Je nachdem ob die Dividendenausschüttung an natürliche Personen oder an Körperschaften ergeht, sind unterschiedliche Vorgehensweisen zu beachten.

 

Natürliche Personen

Bei natürlichen Personen muss im Fall von Gewinnausschüttungen immer von der ausschüttenden GmbH KESt in Höhe von 27,5 % (seit 01.01.2016) einbehalten werden. Eine Ausnahme hiervon be­steht nur, wenn die Gewinnausschüttung steuerlich eine Einlagenrückzahlung darstellt.

 

Inländische GmbH

Erfolgt die...

AUFBEWAHRUNG VON BELEGEN

Im Laufe eines Jahres fallen zahlreiche Belege an, die entsprechenden Platz benötigen. Durch eine gut strukturierte Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen, Belegen und Geschäfts­papieren können anfallende Lagerkosten jedoch optimiert werden.

 

Aus steuerlicher Sicht sind Bücher, Aufzeichnungen und die dazugehörigen Belege sieben Jahre lang aufzubewahren. Daher endete am 31.12.2015 die 7-jährige Aufbewahrungspflicht für Bücher, Auf­­­zeichnungen und Belege des Jahres 2008. Bevor Sie diese Unterlagen tatsächlich "entsorgen", sollten Sie nachfolgende Punkte beachten:

 

Elektronische Belegaufbewahrung

Die Buchhaltungsunterlagen können auch elektronisch archiviert werden....

AUFTRAGGEBERHAFTUNG IM BAUGEWERBE

Die Auftraggeberhaftung im Baugewerbe wurde eingeführt, um Ausfälle im Bereich von Sozial­versicherungsbeiträgen und Lohnabgaben zu verhindern. Unter bestimmten Voraus­setzungen können Sie diese Haftung aber vermeiden.

 

Bauunternehmer, die für die Erbringung von Bauleistungen ein anderes Unternehmen (Subunter­nehmer) beauftragen, haften aufgrund dieser Bestimmungen in Höhe von 25 % des an sie in Rechnung gestellten Betrages (Werklohnes) für nicht entrichtete SV-Beiträge und Lohnabgaben des Subunternehmers.

 

Die 25 %ige Haftung teilt sich zwischen Sozialversicherung (20 %) und Finanzamt (5 %) auf...

REGISTRIERKASSA UND GUTSCHEINE

Bereits der Verkauf von Gutscheinen kann einen belegerteilungspflichtigen Umsatz darstellen und muss in der Folge auch in der Registrierkassa erfasst werden. Entscheidend für die Be­urteilung, welcher Gutschein bereits beim Verkauf erfasst werden muss, ist jedoch die Art des Gutscheines.

 

Wertgutscheine
Der Verkauf des Gutscheines zum späteren Bezug von nicht konkretisierten Waren oder Dienst­leistungen stellt keinen (Bar-)Umsatz dar. Folglich findet kein steuerbarer Vorgang statt, es  handelt sich somit um keinen Ertragsteuern und Umsatzsteuern auslösenden Vorgang. Da kein Umsatz...

GRUNDSTÜCKSWERTVERORDNUNG 2016

Werden Liegenschaften seit 01.01.2016 unentgeltlich übertragen, so ist für Zwecke der Grund­erwerbsteuer der sogenannte „Grundstückswert“ zu ermitteln. Das Finanzministerium hat mit Dezember 2015 die dazu notwendige Verordnung (Grundstückswertverordnung – GrWV) erlassen.

 

Der Grundstückswert stellt die steuerliche Bemessungsgrundlage dar, wenn beispielsweise eine unentgeltliche oder teilentgeltliche Übertragung eines Grundstückes nach dem 31.12.2015, ein Vorgang nach dem Umgründungssteuergesetz oder eine Anteilsvereinigung oder –übertragung vorliegt.

 

Gemäß Grunderwerbsteuergesetz kann der Grundstückswert auf drei verschiedene Arten ermittelt werden:

1. Berechnung nach einem Pauschalwertmodell
2....

KAUFPREIS EINES UNTERNEHMENS – HAFTUNGSFRAGEN

Die Übertragung eines Unternehmens ist mit zahlreichen Rechtsfragen und -folgen ver­bunden, die entscheidenden Einfluss auf die Höhe des Kaufpreises haben können. Ins­besondere können vom Verkäufer übernommene Haftungen ausschlaggebend sein.
 


So sehen etwa die unternehmensrechtlichen Vorschriften vor, dass der Erwerber eines Unter­nehmens (asset deal) die unternehmensbezogenen, nicht höchstpersönlichen Rechtsverhältnisse des Veräußerers mit den bis zum Zeitpunkt des Unternehmensübergangs entstandenen Rechten und Pflichten im Wege der Einzelrechtsnachfolge übernimmt.

 


Das bedeutet, dass grundsätzlich alle laufenden Verträge,...

UMSATZSTEUER NEUERUNGEN AB 2016

Um die Absenkung des Einkommensteuertarifs durch die vergangene Steuerreform finanz­ieren zu können, wurden bekanntlich in vielen anderen Bereichen Beiträge und Steuern erhöht. Auch die Umsatzsteuer ist hier nicht verschont geblieben. Somit treten heuer stufen­weise einige Umsatzsteuererhöhungen in Kraft.
 

Eine generelle Umsatzsteuererhöhung wie vor einigen Jahren in Deutschland ist den österreich­ischen Steuerzahlern diesmal noch erspart geblieben - der Normaltarif in Höhe von 20 % bleibt un­ver­ändert. Jedoch sind jene Zeiten nun vorbei, in denen es in...

REGISTRIERKASSA BEI ÄRZTEN

Auch Ärzte trifft die Einzelaufzeichnungs- und Belegerteilungspflicht sowie die Registrier­kassen­pflicht, sofern die dafür relevanten Grenzen überschritten werden. Dabei sind jedoch einige Besonderheiten zu beachten.

 

Barumsätze

Erzielt ein Arzt seine Einkünfte im Rahmen einer Privatordination und bezahlen die Patienten das Honorar bar (mit Bargeld, Bankomat, Kreditkarte, uä), benötigt er bei Überschreiten der Umsatz­grenzen (EUR 15.000,00 Umsatz und EUR 7.500,00 Barumsatz pro Betrieb und pro Jahr) eine Registrierkassa. Werden die Honorarnoten nicht bar bezahlt, sondern später mit Erlagschein überwiesen,...

EINLAGENRÜCKZAHLUNG 2016

Im Zuge der Steuerreform beschloss der Gesetzgeber zunächst eine für den Gesellschafter überwiegend nachteilige Neu­gestaltung der Möglichkeit der steuerfreien Einlagenrückzah­lung. Mit Dezember 2015 erfolgte jedoch eine Zurücknahme der Änderungen. Im Wesent­lichen wurde damit die „alte“ Rechtslage wiederherge­stellt.

 

Werden Bilanzgewinne von einer Körperschaft (zB GmbH) an ihre Anteilsinhaber ausgeschüttet, so besteht die Möglichkeit, diese Zahlung entweder als Gewinnausschüttung mit 27,5 % Kapitaler­trag­­steuerbelastung oder als kapitalertragsteuerfreie Einlagenrückzahlung, sofern davor Einlagen in die Gesellschaft geleistet wurden, zu qualifizieren.

 

Mit dem...