Werden bei Beendigung eines Dienstverhältnisses freiwillige Abfertigungen geleistet, so unterliegen diese sogenannten „Golden Handshakes“ unter bestimmten Voraussetzungen bis zu gewissen Grenzen einer begünstigten Besteuerung.
Auf ab dem 01.03.2014 ausgezahlte „Golden Handshakes“ darf der begünstigte Steuersatz von 6 % auf einen Bezug in Höhe von maximal einem Viertel der laufenden Bezüge der letzten zwölf Monate angewendet werden. Zusätzlich ist dieser Betrag mit EUR 41.850,00 (dies entspricht der 9-fachen ASVG-Höchstbeitragsgrundlage im Jahr 2015) begrenzt.
Gesetzlich geregelte Staffelung
Über dieses Ausmaß hinaus...