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BESTEUERUNG VON GOLDEN HANDSHAKES

Werden bei Beendigung eines Dienstverhältnisses freiwillige Abfertigungen geleistet, so unterliegen diese sogenannten „Golden Handshakes“ unter bestimmten Voraussetzungen bis zu gewissen Grenzen einer begünstigten Besteuerung.

 

Auf ab dem 01.03.2014 ausgezahlte „Golden Handshakes“ darf der begünstigte Steuersatz von 6 % auf einen Bezug in Höhe von maximal einem Viertel der laufenden Bezüge der letzten zwölf Monate angewendet werden. Zusätzlich ist dieser Betrag mit EUR 41.850,00 (dies entspricht der 9-fachen ASVG-Höchstbeitragsgrundlage im Jahr 2015) begrenzt.

 

Gesetzlich geregelte Staffelung
Über dieses Ausmaß hinaus...

IN EIGENER SACHE                         

 

Sehr geehrte Damen und Herren, geschätzte Kunden, liebe Freunde!

 

Wir freuen uns, Ihnen mit dieser Ausgabe Informationen und Neuigkeiten aus unserem Unternehmen präsentieren zu dürfen.

 

UNSERE NEUE WEBSITE IST ONLINE

Unser Internetauftritt ist schon etwas in die Jahre gekommen. Wir haben in den letzten Monaten an unserer neuen Webpräsenz gearbeitet und die Seite vor allem auch in Design und Technik neu gestaltet.

Wir bieten Ihnen insbesondere Aktuelles über uns, unsere Leistungen, wirtschaftliche und steuerliche Informationen sowie nützliche Online-Tools.

Wir wünschen...

NEGATIVES EIGENKAPITAL BEI GMBH

Der Geschäftsführer einer GmbH hat eine Vielzahl an unterschiedlichen Vorschriften zu beachten. Weist etwa der Jahresabschluss in der Bilanz ein negatives Eigenkapital aus, so hat er zu prüfen, ob neben der buch­mäßigen Überschuldung auch eine Überschuldung im insolvenz­rechtlichen Sinne vorliegt.

 

Die Beurteilung dieser Frage erfolgt anhand einer zweistufigen Über­schuldungs­prüfung.

 

Aufstellen eines Vermögensstatus
Dabei sind sämtliche Vermögensgegenstände und Schulden des Unter­nehmens unter der Annahme der Auflösung der Gesellschaft zu bewerten. Es sind daher die realisierbaren Erlöse bei einem...

Trotz Schenkung kann Immo-Ertragsteuer anfallen

Wenn mit der Liegenschaftsübertragung auch Verbindlichkeiten übergehen, ist der Wert dieser Verbindlichkeiten im Verhältnis zum gemeinen Wertes des Grundstückes dafür entscheidend, ob der Erwerb der ImmoESt unterliegt.

 
Seit dem 01.04.2012 ist für Gewinne aus der Veräußerung von Grundstücken ImmoESt abzuführen. Erfasst von der Einkommensteuerpflicht sind jedoch nur entgeltliche Erwerbs- bzw Veräußerungsvorgänge. Nicht der ImmoESt unterliegt die unentgeltliche Übertragung einer Liegenschaft, da hier kein entsprechender Veräußerungsgewinn entsteht. So fällt etwa bei Schenkungen und Erbschaften keine...

Das neue EU-Erbrecht                      

Für Erbfälle in den EU-Mitgliedstaaten sind ab 17.08.2015 die Re­gelungen der neuen EU-Erbrechtsverordnung verbindlich. Ausgenommen sind lediglich Irland, Dänemark und das Vereinigte Königreich.

 

Die neue EU-Erbrechtsverordnung enthält einheitliche Bestimmungen darüber, welches Erbrecht im Falle von grenzüberschreitenden Zuständig­keiten anzuwenden ist. Bis dato waren für grenzüberschreitende Ver­lassen­schaftsverfahren die Gerichte beider involvierten Staaten zuständig, wobei sich das anwendbare Recht nach der Staatsbürgerschaft des Ver­storbenen richtete. So mussten die mit dem Nachlass befassten öster­reichischen Gerichte teilweise auch ausländisches Recht anwenden....

Rückerstattung von Vorsteuern für das Jahr 2014

Wenn Sie als Unternehmer Rechnungen aus in anderen Staaten in Anspruch genommenen Leistungen (zB Nächtigungskosten, Geschäfts­essen) erhalten, so können Sie die darin enthaltenen Umsatzsteuerbeträge im Vorsteuerrück­erstattungsverfahren von den ausländischen Steuer­behörden zurück­fordern.

Für die Einreichung von Vorsteuervergütungsanträgen sind zwei Fristen unbedingt zu beachten: der 30. Juni 2015 für Drittstaaten und der
30. September 2015 für EU-Mitgliedstaaten. Wie unterscheiden sich die beiden Verfahren?

 

Rückerstattung von Vorsteuern in Drittstaaten (zB Schweiz) 

  • Der Vergütungsantrag sowie sämtliche Dokumente und Belege müssen...

Befreiung von der GSVG – Vollversicherungspflicht

Unter bestimmten Voraussetzungen besteht für Kleingewerbetreibende die Möglichkeit, eine Ausnahme von der Kranken- und Pensions­versicherung nach dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz zu erwirken.

 

Kleingewerbetreibende sind Personen,

  • deren jährliche Einkünfte im Jahr 2015 den Betrag von EUR 4.871,76 und
  • deren jährlicher Umsatz aus sämtlichen unternehmerischen Tätigkeiten den Betrag von EUR 30.000,00 nicht übersteigt.

Einkünfte sind die im Einkommensteuerbescheid ausgewiesenen steuer­lichen Einkünfte, das heißt Betriebseinnahmen abzüglich Betriebs­ausgaben.

Durch die Ausnahme von der Krankenversicherung erfolgt auch keine Ein­beziehung in die Selbständigenvorsorge....

Beiträge eines Arbeitnehmers zum Firmenwagen

Wird dem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber ein PKW auch für private Fahrten zur Verfügung gestellt, so muss beim Arbeitnehmer bei Berechnung seiner Lohnsteuer dafür ein steuerpflichtiger Sachbezug berücksichtigt werden.

 

Die Höhe des Sachbezugs richtet sich nach den tatsächlichen Anschaffungskosten des PKWs und nach den tatsächlich privat gefahrenen Kilometern.

Beträgt die Fahrleistung für private Fahrten im Jahresdurchschnitt nicht mehr als 500 Kilometer monatlich, so wird lediglich ein Sachbezugswert von 0,75 % der tatsächlichen Anschaffungskosten inkl. Sonderausstattung oder maximal EUR...

Besteuerung bei internationaler Arbeitskräfteüberlassung

Ist ein Arbeitnehmer im Auftrag seines Arbeitgebers vorübergehend in einem anderen Staat tätig, so stellt sich die Frage, welcher Staat die Einkünfte aus dieser Auslandstätigkeit besteuern darf. In diesem Zusammenhang sind Doppelbesteuerungsabkommen zu beachten, welche eine Zuteilung der Besteuerungsrechte festhalten.

Vom Grundsatz, dass der Tätigkeitsstaat die Einkünfte besteuern darf, wird durch die 183-Tage-Klausel eine Ausnahme gemacht. Dafür müssen 3 Voraussetzungen vorliegen: Danach behält der Ansässigkeitsstaat des Arbeitnehmers dann sein Besteuerungsrecht, wenn

  • der Arbeitnehmer sich im Tätigkeitsstaat nicht...

Haftungen eines Geschäftsführers

Abgabenrechtliche Prüfpflicht eines neu eintretenden Geschäftsführers

 

Die Geschäftsführung einer Gesellschaft ist nicht nur mit einer Fülle an herausfordernden betriebswirtschaftlichen Tätigkeiten verbunden, sondern auch an zahlreiche Abgabenpflichten und damit verbundene Haftungsfragen geknüpft.

 
Geschäftsführer haften für die Abgabenschulden der vertretenen Gesellschaft grundsätzlich nicht selbst. Eine persönliche Haftung kommt nur dann in Betracht, wenn von der Geschäftsführung abgabenrechtliche Pflichten schuldhaft verletzt werden und infolge dessen die Abgaben nicht eingebracht werden können. Um daher nicht in eine mögliche Haftpflicht für...