Die Steuerreform 2015/16 bringt für die Grunderwerbsteuer (GrESt) Änderungen bei der unentgeltlichen Übertragung von Grundvermögen und von gewerblichen Betrieben.
Bisherige Regelung
Die GrESt bei Übertragung von Zinshäusern, Baugründen, Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen im Privatvermögen ist derzeit im Familienverband (ohne Nichten und Neffen) vom dreifachen Einheitswert (maximal 30 % des Verkehrswertes) zu ermitteln. Um die Grunderwerbsteuer zu errechnen, ist die Bemessungsgrundlage mit einem Steuersatz von 2 % zu multiplizieren. Unentgeltliche Übertragungen außerhalb des Familienverbandes unterliegen einem Steuersatz von...