eccontis informiert

NEUREGELUNG DER GRUNDERWERBSTEUER

Die Steuerreform 2015/16 bringt für die Grunderwerbsteuer (GrESt) Änderungen bei der un­ent­geltlichen Über­tragung von Grundvermögen und von gewerblichen Betrieben.

 

Bisherige Regelung
Die GrESt bei Übertragung von Zinshäusern, Baugründen, Einfamilienhäusern und Eigentumswohn­ungen im Privatvermögen ist derzeit im Familienverband (ohne Nichten und Neffen) vom drei­fachen Einheitswert (maximal 30 % des Verkehrswertes) zu ermitteln. Um die Grunderwerbsteuer zu er­rechnen, ist die Bemessungsgrundlage mit einem Steuersatz von 2 % zu multiplizieren. Unent­geltliche Über­tragungen außerhalb des Familienverbandes unterliegen einem Steuersatz von...

EINLAGENRÜCKZAHLUNG NEU AB 2016

Die Steuerreform 2015/2016 bringt neben der medial sehr präsenten Tarifreform auch eine weitreichende Neufassung der Einlagenrückzahlung. Dieses vermeintliche „Randthema“ ist jedoch gerade auch für mittelständische GmbHs und Projektgesellschaften von großer Be­deutung.

 

Wurden von den Anteilseignern in der Vergangenheit Gesellschafterzuschüsse zur Stärkung des Eigenkapitals gebildet, war es nach den bisherigen gesetzlichen Regelungen jederzeit möglich, diese ohne steuerliche Konsequenz wieder an die Anteilseigner als sogenannte Einlagenrück­zahlung zurückzuführen.

 

Die Neuregelung bringt nunmehr eine weitreichende Einschränkung dieser Wahlmöglich­keit. So wird für...

STEUERREFORM – ÄNDERUNGEN IN DER EST

Die Steuerreform 2015/2016 wurde im Juli beschlossen. In dieser und in den nächsten Ausgaben von eccontis informiert stellen wir Ihnen die wichtigsten Neuregelungen vor.

 

1.  Tarifreform

 
Ab dem Jahr 2016 wird der Einkommensteuertarif auf eine größere Anzahl von Tarifstufen umge­stellt. Dadurch wird eine allgemeine Tarifsenkung verwirklicht, von der beinahe alle Steuer­pflichtigen profitieren. Der Eingangssteuersatz wird von 36,5 % auf 25,0 % gesenkt. Anstatt der bisherigen drei Tarifstufen gibt es zukünftig sechs Steuerstufen. Der Spitzen-steuersatz steigt – befristet auf...

SOZIALVERSICHERUNGSPFLICHT VON VORTRAGENDEN

Für nebenberuflich Vortragende, die an Erwachsenenbildungseinrichtungen tätig und als echte oder freie Dienstnehmer einzustufen sind, sieht das Sozialversicherungsrecht eine bei­tragsfreie pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von EUR 537,78 pro Monat vor. Neben der Pauschale sind zudem Fahrt- und Reisekostenvergütungen beitragsfrei. Seit 01.01.2014 können auch Lehrende an Fachhochschulen von dieser Begünstigung profitieren.

 

Um diese beitragsfreie pauschale Aufwandsentschädigung in Anspruch nehmen zu können, ist das Vorliegen eines echten oder freien Dienstverhältnisses Voraussetzung: Sofern für einen Vortrag­enden nicht bereits ein Dienstverhältnis...

UVA-PFLICHT BEI STEUERBEFREITEN UMSÄTZEN

Unter bestimmten Voraussetzungen muss keine Umsatzsteuervoranmeldung beim Finanzamt eingereicht werden.

 

Tätigt ein Unternehmer steuerpflichtige Umsätze, so ist er verpflichtet, eine Umsatzsteuer­voranmeldung (UVA) an das Finanzamt zu übermitteln. Der Voranmeldungszeitraum ist entweder ein Monat oder ein Quartal. Die UVA ist bei monatlicher Abgabe spätestens am 15. Tag des auf den Voranmeldungszeitraum zweitfolgenden Kalendermonats (Fälligkeitstag) einzureichen. Unter bestimmten Voraussetzungen entfällt jedoch die Pflicht zur Abgabe einer UVA, insbesondere in den nachstehenden Fällen.

 

UVA-Befreiung wegen geringer Umsätze
Waren die...

TEURE FALLEN BEI DER SELBSTANZEIGE VERMEIDEN

Mittels einer formal korrekten Selbstanzeige ist es möglich, unter Straffreiheit wieder in die Steuerehrlichkeit zurückzukehren. Allerdings werden bei der Erstattung solcher Anzeigen oft wichtige Voraussetzungen außer Acht gelassen. Dies lässt die Selbstanzeige unwirksam werden und kann schlussendlich doch zu teuren Strafen führen.

 

Folgende Punkte müssen bei der Erstattung einer erfolgreichen Selbstanzeige berücksichtigt werden:

  • Die Selbstanzeige muss rechtzeitig und an die zuständige Behörde erstattet werden.
  • Die bedeutsamen Umstände (Daten, Fakten) sind vollständig offenzulegen, sodass das Finanzamt ohne weitere Nachforschungen...

UMSATZSTEUER BEI MEDIZINISCHEN PRODUKTEN

Je nachdem, in welchem Zusammenhang ein Medikament abgegeben wird bzw ob es sich um ein Medikament oder um ein anderes medizinisches Produkt handelt, kommen unter-schiedliche Umsatzsteuersätze zur Anwendung.

 

Umsatzsteuerfrei
Wenn ein Arzt einen Patienten behandelt und ihm währenddessen Medikamente zur sofortigen Einnahme gibt, muss dafür keine Umsatzsteuer verrechnet werden. Genauso ist es, wenn eine Injektion verabreicht oder dem Patienten ein Verband angelegt wird. All diese Tätigkeiten werden im Rahmen einer ärztlichen Behandlungsleistung ausgeführt, gehören daher...

EST-/KÖST-VORAUSZAHLUNGEN 2015

Ein Antrag auf Herabsetzung der Einkommen- oder Körperschaftsteuervorauszahlungen für das laufende Kalenderjahr kann nur noch bis 30. September gestellt werden.

 

Personen, die steuerpflichtige Einkünfte erzielen, müssen während des laufenden Jahres Ein­kommen- bzw Körperschaftsteuervorauszahlungen (letzteres bei Kapitalgesellschaften) leisten.

 

Im Falle eines Gewinnrückgangs im aktuellen Jahr kann aber beim Finanzamt ein begründeter Antrag auf Herabsetzung dieser Vorauszahlungen gestellt und somit Liquidität gespart werden.

 

Die laufenden ESt-Vorauszahlungen werden vom Finanzamt per Bescheid meist gemeinsam mit dem letzten Einkommensteuerbescheid vorgeschrieben und bemessen...

ÜBERTRAGUNG VON LIEGENSCHAFTEN

Die Übertragung von Liegenschaften vom Gesellschafter als natürliche Person auf Personen- oder Kapitalgesellschaften kann mit hohen Kosten verbunden sein.

 

In diesem Zusammenhang sind  

 

  • die Einkommensteuer,
  • die Grunderwerbsteuer,
  • die Grundbuchseintragungsgebühr und
  • die Gesellschaftsteuer (noch bis 31.12.2015)

von Bedeutung. Außerdem kommt es darauf an, ob die Übertragung oder Einlage der Liegenschaft auf eine Kapitalgesellschaft oder in eine Personengesellschaft erfolgt.

 

Kapitalgesellschaft
Die Übertragung der Liegenschaft vom Gesellschafter auf eine Kapitalgesellschaft wird einkommen­steuerrechtlich als Tausch gesehen. Die Einlage wird wie ein Verkauf an die Kapitalgesellschaft...

KRANK IM URLAUB – PFLICHTEN DIENSTNEHMER

Unter bestimmten Voraussetzungen können Urlaubstage in Krankenstandstage umgewandelt werden. Dabei sind bestimmte Bedingungen vom Dienstnehmer zu erfüllen und vom Dienstgeber zu prüfen.

 

  • Die Erkrankung muss länger als 3 Kalendertage dauern. Als Kalendertag gilt jeder Tag, also auch Tage, an denen im Betrieb nicht gearbeitet wird (zB Samstage, Sonntage und Feiertage). Dauert der Krankenstand im Urlaub maximal drei Tage, dann wird der Urlaub nicht unterbrochen.
  • Die Erkrankung wurde nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt. Übt der Dienstnehmer etwa...