eccontis informiert

STEUERTIPPS ZUM JAHRESWECHSEL – TEIL 1

Da der Jahreswechsel schon wieder vor der Tür steht, sollten Unternehmer nachfolgende Anregungen überlegen, damit gegebenenfalls die Steuerlast 2015 noch vermindert werden kann.

 

Verschiebung von Einnahmen und Ausgaben
Unternehmer, die ihren Gewinn nicht mittels Bilanz sondern durch Einnahmen-Ausgaben-Rechnung bzw Überschussrechnung ermitteln, haben ein einfaches Mittel zur Hand, ihren steuer­lich relevanten Gewinn zu beeinflussen: Da es im Regelfall auf den Zu- bzw Abfluss von Zahlungen an­kommt, kann durch vorgezogene Zahlungen, Voraus­zahlungen oder verschobene Einnahmen das Ergebnis entsprechend...

DAS GLÄSERNE BANKKONTO

Mitte August 2015 wurden im Bundesgesetzblatt das Kontenregister- und Konteneinschau­gesetz (KontRegG) sowie das Kapitalabfluss-Meldegesetz und das Bundesgesetz zur Umsetz­ung des gemeinsamen Meldestandards für den automatischen Austausch von Infor­mationen über Finanzkonten (Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz - GMSG) verlautbart. Diese Gesetze erleichtern der Finanzverwaltung die Informationsbeschaffung über Kapitalbe­wegungen und Kontostände.

 

KontRegG: Einsichtnahme in das Kontenregister
Die Einführung eines zentralen Kontenregisters soll dazu dienen, eine vollständige Übersicht über die vorhandenen Bankkonten einer Person im Einlagen-, Giro- und im Bausparge­schäft sowie über...

GEWINNFREIBETRAG 2015

Natürliche Personen können im Rahmen von Einzelunternehmen und Personengesellschaften in Form eines steuerlichen Gewinnfreibetrages bis zu 13 % ihres Gewinns aus einer betrieb­lichen Tätigkeit steuerfrei belassen. Um die Steuerbelastung Ihres Unternehmens zu op­timieren, sollten Sie, sofern es wirtschaftlich auch sinnvoll ist, noch vor dem Jahresende Investitionen in begünstigte Wirtschaftsgüter tätigen.

 

Der Gewinnfreibetrag unterteilt sich in

  • einen automatisch vom Finanzamt zu be­rücksichtigenden investitions­unabhängigen Grund­freibetrag (13 % von maximal EUR 30.000,00; somit bleiben maximal EUR 3.900,00 Ihres Gewinns steuerfrei) und
  • einen von...

ÄRZTE UND LIEGENSCHAFTSKAUF

Ärzte sollten beim Kauf einer Liegenschaft steuerliche Themenstellungen beachten. Umsatz­steuer und Grunderwerbsteuer können sich sonst unangenehm zu Buche schlagen.

 

Zunächst gilt es zu differenzieren, von wem das Grundstück oder Gebäude gekauft wird. Wird das Grundstück oder Gebäude von einer Privatperson gekauft, die mit dem Grundstück oder Gebäude keine Umsätze erzielt hat, unterliegt der Verkauf nicht der Umsatzsteuer. Wird das Grundstück oder Gebäude von einem Unternehmer verkauft, der damit Umsätze erzielt hat, ist der Verkauf des Grund­­­stücks...

RÜCKSTELLUNGSBEWERTUNG AB 2016

Das Rechnungslegungs-Änderungsgesetz ist mit 20.07.2015 in Kraft getreten und ist erst­malig auf Unterlagen der Rechnungslegung für Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem 31.12.2015 beginnen. Dabei wird auch die Bewertung von Rückstellungen neu geregelt.

 

Rückstellungen sind Verluste, Verbindlichkeiten oder Aufwendungen, deren Höhe oder deren Ent­stehung noch ungewiss ist. Im Rahmen der doppelten Buchhaltung sind bzw können derartige Rück­stellungen gebildet werden. Bisher gab es bei langfristigen (= länger als 1 Jahr) Rückstellungen keine rechtliche Regelung des Unternehmensgesetzbuches über den...

VERLUSTE AUS MITUNTERNEHMERSCHAFTEN AB 2016

Die Verwertungsmöglichkeit von Verlusten aus Mitunternehmerschaften wird ab kommen­dem Jahr deutlich eingeschränkt. Betroffen sind all jene Mitunternehmer, die über eine soge­nannte kapitalistische Beteiligung an der Gesellschaft verfügen.

 

Steuerliche Mitunternehmerschaften sind Personengesellschaften wie OG, KG, unechte stille Gesell­schaft oder die Gesellschaft nach bürgerlichem Recht. Sie ermitteln ihren Gewinn oder Verlust bzw ihre Überschüsse primär auf der Ebene der Gesellschaft. Die so festgestellten Ergebnisse werden dann auf die Gesellschafter verteilt und bei der Ermittlung deren Einkommen im Wege...

ERHÖHUNG DER UMSATZSTEUER AUF 13 %

Die Steuerreform 2016 hat einen neuen Umsatzsteuersatz von 13 % geschaffen. Für den Übergang auf den neuen Steuersatz gelten aller­dings für Beherbergungsleistungen, Theater-, Musik- und Gesangsaufführungen sowie Museen diverse Übergangsfristen.

 

Bislang gab es neben dem 20 %igen Umsatzsteuersatz noch einen ermäßigten USt-Satz in Höhe von 10 % und einen 12 %igen Steuersatz für den Ab-Hof-Verkauf von Wein. Durch die Steuerreform 2016 kommt es für alle Umsätze, die nach dem 31.12.2015 ausgeführt werden, zur Aufhebung des 12...

AUSWIRKUNGEN DER STEUERREFORM AUF DIENSTNEHMER

Die Steuerreform 2015/16 bringt ab 01.01.2016 neben der Senkung des Eingangssteuersatzes und der Anpassung der Tarifstufen (vgl eccontis informiert 36/2015 vom 04.09.2015) auch viele Neuerungen für die Ab­rechnung von Dienstnehmern. Die wichtigsten Änderungen, fassen wir wie folgt zusammen:

 

Der Arbeitnehmerabsetzbetrag und der Verkehrsabsetzbetrag werden zusammengelegt und von bisher EUR 291,00 auf EUR 400,00 erhöht.

 
Der Kinderfreibetrag wird von bisher EUR 220,00 auf EUR 440,00 (bzw bei gesplitteter Berück­sichtigung bei beiden Elternteilen von EUR 132,00 auf EUR 300,00) erhöht.

 
Für Sachzuwendungen (nicht Geldzuwendungen!)...

REGISTRIERKASSENPFLICHT FÜR UNTERNEHMER

Für Unternehmer, deren Jahresumsatz über EUR 15.000,00 liegt und deren Barumsätze EUR 7.500,00 überschreiten, besteht ab dem Jahr 2016 eine Verpflichtung zur Verwendung einer Registrierkasse.

 

Zu den Bargeschäften zählen nicht nur „echte“ Bargeschäfte, sondern auch Umsätze mit Bankomat- oder Kreditkarte, Bons und Gutscheinen. Das bedeutet, dass ab 01.01.2016 die Registrierkasse betriebsbereit im Unternehmen stehen und verwendet werden muss.

 

Ab dem 01.01.2017 besteht zusätzlich die Verpflichtung zur Verwendung eines Manipulations­schutzes. Dabei wird das elektronische Journal digital signiert und...

NEUERUNGEN BEI IMMOBILIEN

Mit dem Steuerreformgesetz 2015/2016 wird der besondere Steuersatz für Immobilienver­äußerungen durch natürliche Personen auf 30 % erhöht. Daneben gibt es aber noch weitere ertragsteuerliche Neuerungen im Immobilienbereich, die im Folgenden näher er­läutert werden.

 

1. Erhöhung der Immo-ESt ab 01.01.2016
 

Der besondere Steuersatz für Immobilienveräußerungen durch natürliche Personen wird ab 01.01.2016 von derzeit 25 % auf 30 % angehoben. Durch die Erhöhung des besonderen Steuer­satzes kommt es auch bei der Pauschalbesteuerungsvariante von „Altvermögen“ zu einer Erhöhung der effektiven Steuerbe­lastung. Bei...