Bei Ausschüttungen aus einer GmbH sind bezüglich Regelung im Gesellschaftsvertrag, Ausschüttungszeitpunkt und Abfuhr der Kapitalertragsteuer (KESt) mehrere Regelungen zu beachten.
Im Vergleich zu Einzelunternehmen oder Personengesellschaften können aus einer GmbH keine Entnahmen getätigt werden; stattdessen wird nach Feststellung des Jahresabschlusses im Rahmen des Gewinnausschüttungsbeschlusses die Ausschüttung einer Dividende an die Gesellschafter beschlossen. Hierbei ist darauf zu achten, dass der Gesellschaftsvertrag der GmbH Regelungen über die Verteilung des Bilanzgewinns beinhaltet, da ansonsten der Bilanzgewinn der...